DKP klagt weiter gegen Fahnenverbot am 8. Mai

Die Berliner Polizei hatte am 8. und 9. Mai mit einer Allgemeinverfügung das Zeigen der Fahne der Sowjetunion, der Roten Armee und weiterer Symbole an Gedenkstätten der Befreiung von Krieg und Faschismus verboten. Die DKP hatte gegen diesen Skandal per Eilantrag geklagt, scheiterte aber in zwei Instanzen vor dem Berliner Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Die Begründungen der Richter sind nicht minder skandalös. So wird die Feststellung der DKP, dass es den Krieg in der Ukraine mit einer existierenden Sowjetunion und einer existierenden Roten Armee nicht gäbe, als Unterstützung aggressiver großrussischer Ambitionen und letztlich als „Billigung eines Angriffskrieges“ diffamiert.

Die DKP nimmt die Schändung der Gedenktage der Befreiung nicht hin. Die Sowjetunion und die Rote Armee hatten den größten Anteil an der Befreiung Europas von Faschismus und Krieg. Deshalb sagen wir heute und morgen: Dank Euch, Ihr Sowjetsoldaten. Die Allgemeinverfügung der Berliner Polizei muss zurückgenommen werden. Die DKP wird deshalb weiter klagen. Für die anfallenden Prozesskosten hat die DKP ein Spendenkonto eingerichtet und bittet um Solidarität.

Spenden bitte an: DKP Parteivorstand / DE90 4306 0967 4002 4875 00 /
Stichwort: Prozesskosten

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"DKP klagt weiter gegen Fahnenverbot am 8. Mai", UZ vom 20. Mai 2022



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