Pressemitteilung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)

DKP fordert Änderung der Wahlgesetze

Die DKP kandidiert zur Bundestagswahl – vorausgesetzt, sie wird zur Wahl zugelassen. Dass ist in diesem Land nicht selbstverständlich. Parteien, die nicht in den Parlamenten vertreten sind, sind massiv benachteiligt. Um überhaupt kandidieren zu dürfen, müssen sie zum Beispiel Unterschriften sammeln. Für die Bundestagswahlen liegt diese undemokratische Hürde für eine Landesliste in den meisten Bundesländern bei 2.000 Unterschriften, für eine Wahlkreiskandidatur im jeweiligen Wahlkreis bei 200 Unterschriften.

Unter Pandemie-Bedingungen ist das nahezu unmöglich und stellt eine unzumutbare Benachteiligung dieser Parteien dar. In mehreren Städten wurden Stände verboten, die Einschränkungen führen dazu, dass wesentlich weniger Menschen auf der Straße sind und es ist viel schwerer sie anzusprechen.

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) fordert vom Bundestag, dem Innenministerium und den im Bundestag vertretenen Parteien die Änderung der Wahlgesetze. Die Partei fordert bis zum 15. Februar eine Zusage, dass die Gesetze geändert werden. Kommt es nicht dazu, wird sie einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht stellen.

Essen, 5. Februar 2021

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.



UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
Unsere Zeit