Pressemitteilung des DKP-Parteivorstands, 2. August 2018
Gericht spricht DKP-Abgeordneten frei – und schränkt ihn ein
Durfte der Kommunist Michael Gerber die Bürger seiner Stadt darüber
informieren, dass der Vorstand der kommunalen Entsorgungsfirma sich
selbst Boni genehmigte und bei den Beschäftigten kürzte? Der
Staatsanwalt hatte ihn wegen Geheimnisverrat angeklagt. Das Amtsgericht
Bottrop sprach Gerber am Donnerstag frei, hält ein ähnliches Vorgehen
aber in Zukunft für strafbar.
Nach dem Prozess sagte Gerber, das Urteil „schränkt die künftige
Ausübung des freien politischen Mandats erheblich ein“. Patrik Köbele,
Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei, schätzte ein: „Heute
hat die Klassenjustiz nicht zugeschlagen, aber sie hat die Instrumente
gezeigt.“
Gerber, Ratsherr der DKP in Bottrop, hatte 2016 in den Medien der DKP
aus einer nichtöffentlichen Sitzung der städtischen Entsorgungsfirma
„Best“ berichtet, in deren Verwaltungsrat er sitzt. Der Vorstand wollte
damals die Erfolgsbeteiligung der Beschäftigten von 150.000 Euro auf
100.000 Euro kürzen – die Vorstände selbst sollten aber weiterhin Boni
von 7.000 bzw. 6.500 Euro bekommen. Nur die DKP stimmte dagegen.
Die Richterin des Amtsgerichts Bottrop urteilte am Donnerstag, dass
Gerber ein Geheimnis verraten habe, als er das öffentlich machte, weil
er im Verwaltungsrat nicht nur Abgeordneter, sondern auch „Amtsträger“
mit besonderen Pflichten sei. Weil er das aber nicht wusste – also einem
„Verbotsirrtum“ unterlegen habe – sprach sie ihn frei. „Die Einstufung
eines frei gewählten Abgeordneten als Amtsträger ist mit meinem
Demokratieverständnis nicht zu vereinen“, sagte Gerbers Anwalt Herbert
Lederer nach dem Prozess. Gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft
Berufung oder Revision einlegen.
Das vollständige Statement von Patrik Köbele:
Klassenjustiz zeigt Instrumente
Patrik Köbele zum Freispruch für Michael Gerber
„Michael Gerber wird diesmal nicht dafür bestraft, dass er öffentlich
gemacht hat, wie die kommunale Entsorgungsfirma ‚Best‘ in Bottrop bei
den Beschäftigten gekürzt und dem Vorstand Boni ausgezahlt hat.
Trotzdem: Die Logik des Urteils läuft darauf hinaus, dass Abgeordnete
wie Gerber dabei behindert werden, öffentliche Unternehmen zu
kontrollieren – die Richterin hält die Bereicherung des Vorstands für
ein ’schutzwürdiges Geheimnis‘ und Gerber als Mitglied des
‚Best‘-Verwaltungsrat für einen ‚Amtsträger‘ mit besonderen Pflichten.
Heute hat die Klassenjustiz nicht zugeschlagen, aber sie hat die
Instrumente gezeigt: Abgeordnete, die sich der Transparenz verpflichtet
fühlen, könnten dafür bestraft werden, wenn es den hohen Herrschaften in
der Stadt so passt. Uns als Kommunisten hindern solche Drohungen nicht
daran, die Geschäfte kommunaler Unternehmen öffentlich zu machen, wenn
das den arbeitenden Menschen nutzt.
Im Kapitalismus werden Kommunen gedrängt, gezwungen und gelockt, Teile
der Daseinsvorsorge zu privatisieren. Das Urteil beweist: Das entzieht
sie der öffentlichen Kontrolle. Kapitalismus und Demokratie passen eben
nicht zusammen.“