Patrik Köbele reicht Beschwerde gegen Verfügung der Generalbundesanwaltschaft ein

DKP bleibt dran: Baerbock vor den Kadi!

„Schuldig!“ überschrieb UZ im Februar einen Artikel zu Annalena Baerbocks „Friedensverrat“. Die Generalbundesanwaltschaft sieht das anders. Die DKP hatte am 6. Februar eine Strafanzeige nach Paragraph 80a Strafgesetzbuch („Friedensverrat“) gegen die Außenministerin gestellt. Diese hatte vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg am 24. Januar gesagt: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“. Die Generalbundesanwaltschaft antwortete der DKP am 3. Mai, dass sie keine Ermittlungen einleiten wolle. Sie könne keinen Anfangsverdacht erkennen. Dem widersprach Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP, am 9. Mai und reichte Beschwerde gegen die Verfügung der Generalbundesanwaltschaft ein.

Er nannte die Ausführungen der Generalbundesanwaltschaft „lückenhaft“. Vor allem werde die Konstellation des Paragraphen 80a StGB in Verbindung mit Paragraphen 13 Abs. 2 Nr. 2 des Völkerstrafgesetzbuches nicht berücksichtigt. Hier gehe es um aufstachelnde Äußerungen, die geeignet sind, einen anderen Staat zu Handlungen zu provozieren, die in Paragraph 13 VStGB näher beschrieben sind. Die Anzeige der DKP gegen Baerbock habe nicht nur Bezug auf „innerdeutsche“ Reaktionen in Politik, Presse und anderen Medien genommen, sondern auch darauf, was auf internationaler Ebene kommentiert und artikuliert worden sei. Insbesondere seien die Reaktionen in Russland beschrieben. An ihnen zeige sich deutlich, welchen friedenstörenden Gehalt die Äußerung der Außenministerin bezogen auf das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation gehabt habe.

Über den Strafantrag der DKP berichtet Ralf Hohmann in der UZ vom 12. Mai. Wir dokumentieren an dieser Stelle die Verfügung der Generalbundesanwaltschaft und die Beschwerde der DKP dagegen.

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