Verabschiedung von Antidiskriminierungsgesetz befördert Grundsatzdebatte über Diskriminierung

Diskriminieren tun immer nur die Anderen

Im Nachgang an die Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes des Landes Berlin (LADG) am Donnerstagabend letzter Woche im Abgeordnetenhaus laufen Polizeigewerkschaften, CDU, FDP und AfD Sturm gegen das Gesetz. Der bayerische Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) behauptete, dass das LADG mit seinen „weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu“ ermutige, „die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen forderte den dortigen Innenminister Herbert Reul (CDU) auf, „bis auf Weiteres keine Polizisten aus NRW mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken“.

Das Berliner Gesetz bietet sogenannten Minderheiten erstmals die Möglichkeit, sich über das Strafrecht hinausgehend gegen Diskriminierungen staatlicher Stellen zur Wehr zu setzen und für erlittenes Unrecht auch finanziell entschädigen zu lassen. Die Krux an der Sache ist, dass sich der „rot-rot-grüne“ Berliner Senat mit dem Gesetz einen schlanken Fuß macht. So hätte der Senat neben der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes auch die Möglichkeit gehabt, die eigenen Verordnungen bezüglich Migrantinnen und Migranten und der Besuchs- und Einreisebestimmungen einer kritischen Bestandsaufnahme in Sachen „Minderheitenschutz“ zu unterziehen. Dies blieb jedoch aus. Wer jedoch glaubt, Berlin diskriminiere nicht auch selbst, dürfte sich auf dem Holzweg befinden.

Heutzutage scheint es nahezu in Stein gemeißelt, dass Diskriminierung immer nur vom jeweils Anderen ausgeht. Man selbst wäscht seine Hände stets in Unschuld. Die Polizei fühlt sich vom Berliner Senat diskriminiert – und umgekehrt. Die Demonstranten, die am Wochenende gegen Rassismus auf die Straße gingen, fühlen sich von Kritikerinnen und Kritikern diskriminiert, die das Nichteinhalten der Abstandsregelungen aufgrund der Coronapandemie monierten. Letztere fühlten sich diskriminiert, weil ihr Grundrecht auf Gesundheitsschutz so geflissentlich und bewusst ignoriert wurde. Und während sich das „Diskriminierungsrad“ weiterdreht und jede und jeder einmal an der Reihe zu sein scheint, bleiben die wirklich gravierenden politischen Entwicklungen und Debatten – beispielsweise um die geplante Verschärfung es Polizeigesetzes des Bundes und die Befugniserweiterungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder die zunehmende Bewaffnung von Faschisten auf der Strecke.

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