Schlussfolgerungen aus der Entgrenzung der Lehrerarbeitszeit

Dienstlich verpflichtet

Von Stefan Bednarek

Pause in der Schule: Auf den Laufwegen vom Lehrertisch ins Lehrerzimmer oder zur Toilette lauern Schüler und Kollegen, sie fragen, bitten, informieren. Hier werden sehr oft Entscheidungen getroffen. Verschnaufen kann man im Unterricht, den hat man geplant, der sollte nicht gestört werden. Schularbeit dauert je nach Stundenplan vier bis acht Stunden. Obwohl wöchentlich ein bis drei Versammlungen hinzukommen, sind Teamzeiten im Stundendeputat nicht vorgesehen, sodass der Schultag meist keine Arbeitspause beinhaltet.

Arbeitszeit und –ort, im Gesetz fein säuberlich getrennt, erweisen sich im Arbeitsalltag als konkret unauflösliche Einheit. Das Fehlen eines ausschließlichen Arbeitsortes verhindert die Messung der Arbeitszeit, macht eine Begrenzung des Arbeitstags unmöglich. Da ein- bis zwei Schrankfächer und 1 Quadratmeter Schreibtisch-Ablagefläche im überfüllten Lehrerzimmer nicht ausreichen, um 5 bis 15 laufende Regalmeter Bücher und Ordner bei der Arbeit zur Hand zu haben, müssen Lehrer ihren Arbeitsort verlassen, um ihre Arbeitskraft verkaufen zu können.

In eiliger Heimarbeit werden dienstliche Mails beantwortet, Telefonate geführt, Listen und Pläne geschrieben. Hastig bildet man sich im Internet fort – im schnelllebigen 21. Jahrhundert müssen Unterrichtsinhalte und -methoden ständig angepasst werden. Würde man eine 43,5-Stunden-Woche annehmen, stünden im Durchschnitt nur 10 bis 15 Minuten pro 45 Minuten vorzubereitenden Unterrichts zur Verfügung, inklusive Korrekturen. Wer Kinder, pflegebedürftige Eltern oder viele Freunde hat, kann die Vor- und Nachbereitungen erst am Abend beginnen, arbeitet dauerhaft am „Wochenende“, nicht selten nachts nach 23 Uhr. In Klausur-, Prüfungs- und Zeugniszeiten sind auch Lehrer ohne Privatleben zu Nacht- und Wochenendarbeit gezwungen. Wer einem solchen Alltag nicht gewachsen ist, fällt in der Regel schon beim 2. Staatsexamen durch, das für die Berufsausübung verbindlich ist. Für die anderen folgt bereits in den ersten Berufsjahren der Burnout, danach für viele die Teilzeit ohne Lohnausgleich, hauptsächlich Frauen mit Kindern.

Das Schwerpunktthema des DGB-Index „Gute Arbeit“ war 2013 unbezahlte Arbeit. Hier waren die Lohnabhängigen im Bereich Bildung und Unterricht mit 45 Prozent traurige Spitzenreiter, gefolgt von Informations-, Kommunikations- und Sozialberufen mit 20 Prozent. Im Durchschnitt fällt es 34 Prozent der Lohnabhängigen in Deutschland schwer, nach der Arbeit abzuschalten, bei den Lehrberufen sind es ausgebrannte 58 Prozent (DGB-Index 2011, Kategorie „Dauerpräsenz beruflicher Probleme“). 27 Prozent aller Arbeitenden müssen in der Freizeit für berufliche Belange erreichbar sein, in den Lehrberufen 56 Prozent (DGB-Index 2011). Im Zuge der Entgrenzung in anderen Branchen wurden die Lehrer 2011 in der Kategorie „mindestens zweimal im Jahr krank zur Arbeit“ knapp von den Bauarbeitern und den Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen überholt (57, 56, 55 Prozent). Beim Thema „Arbeitshetze durch Multitasking“ schieben sich Informations- und Kommunikations- sowie Finanz-, Verwaltungs- und Chemieberufe vor die Lehrer und Erzieher (71 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt aller Arbeitenden von 65 Prozent). Ganz vorn liegen die Lehrer in der Kategorie „Pausen ausfallen lassen oder verkürzen“ (beides laut DGB-Index 2015).

Wie sieht es mit den Kräfteverhältnissen aus? Bereits 1995 hatte der spätere Agenda-Kanzler im geschickten Zusammenspiel mit der Meinungsindustrie öffentlich Aversionen gegen die „faulen Säcke“ (die Lehrer) geschürt und sich so als Mehrheitsbeschaffer für die Agenda 2010 und die dafür notwendige Hetzkampagne gegen die Arbeitslosen qualifiziert. Dass das Monopolkapital einen besonders rauen Ton anschlagen lässt, wenn es gegen Lehrer geht, liegt an seinem großen Interesse an der menschlichen Arbeitskraft, die später Quelle des Mehrwerts sein wird, deren Ausbeutbarkeit und Reproduktionsfähigkeit sich aber vorher in Schulen entwickeln muss. Logisch, dass sich der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit hier scharf ausprägt und die Spaltung der Arbeiterklasse taktisches Ziel des Klassengegners ist. Auf der Gegenseite entspricht zwar die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Kern der DKP-Forderung nach kurzer Vollzeit für alle bei vollem Lohnausgleich – denn nichts anderes sagt ihre Forderung nach Reduzierung der Pflichtstundenzahl –, die Klassenorganisation der Unterrichtenden und Erziehenden ist damit aber seit Jahrzehnten erfolglos … die Arbeiterklasse wählt ihre Kampfbedingungen eben nicht selbst und hat es im Klassenzimmer ausgerechnet mit einem Arbeit-„Geber“ zu tun, der praktisch identisch mit dem Gesetzgeber ist.

Ein Satzungstrick der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) macht Lehrerstreiks in einzelnen Bundesländern von der Zustimmung der Arbeit-„Geber“ (!) abhängig, denn § 7 der TdL-Satzung besagt, dass ein Bundesland nur mit Zustimmung der TdL (also aller anderen TdL-Länderregierungen) Tarifverhandlungen aufnehmen darf. Da Streiks für nicht tarifierbare Ziele illegal sind und von Gerichten verboten werden, bedürfte es jedes Mal bundesweiter GEW-Unterstützung, wenn einer der 16 Arbeit-„Geber“ an den Verhandlungstisch gezwungen werden soll. Der notwendigen nationalen Solidarität haben die meisten Bundesländer mit Massenverbeamtungen einen tiefen Spaltungsgraben entgegengesetzt.

„Eine wirksame Kontrolle der Arbeitsmenge“ wie vom Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler gefordert ist unter kapitalistischen Bedingungen nur am Arbeitsort möglich. Etwas lehrerhaft, aber deutlicher: Kein Arbeitsort, an dem man eine Stechuhr aufstellen könnte, darf von der Arbeiterklasse aufgegeben werden, auch wenn es sich „digital“ woanders noch so praktisch arbeiten lässt. Die seit 2011 wirkende Schuldenbremse hat nicht das Wunder des seit rund 100 Jahren überfälligen Achtstundentags für Lehrer zur Folge gehabt, sondern erwartungsgemäß die chronische Unterfinanzierung der Bildung inklusive Investitionsstau in maroden Schulhäusern vertieft.

Dass gerade in der Zuspitzung der Interessengegensätze Chancen liegen, scheint mir das Beispiel Schule besonders deutlich zu machen: Im staatsmonopolistischen Bestreben, für die Arbeitenden ungünstige Kampfbedingungen in Gesetzes- und Verordnungsform zu gießen, haben Dienstherren nämlich längst zu viel des „Guten“ getan. Lehrer sind dadurch gezwungen, gewohnheitsmäßig unter Bergen von Verwaltungsvorschriften zu arbeiten, die sich faktisch nicht umsetzen lassen, weil sie zu zeit- oder raumaufwändig wären. Die vollständige Umsetzung würde den Unterrichtsbetrieb vollkommen lahmlegen. Dienstherren spitzen diesen Widerspruch mit ausufernden digitalen Dokumentationspflichten der Lehr- und Leitungskräfte weiter zu. Die Ergebnisse von Leistungstests und Prüfungen in verschiedenen Klassenstufen müssen ebenso digitalisiert werden wie Berufswünsche, Praktika und Übergänge an weiterführende Schulen. Die bereits vielfältig praktizierte maschinelle Kontrolle der Lern- bzw. Arbeitsergebnisse soll den Faktor Mensch und damit den Widerstand der Arbeitenden ausschalten. Digitalisierung wird zur Waffe in der Klassenauseinandersetzung, so der Plan.

Fragen, die jene Menschen umtreiben, die ihre Arbeitskraft neuerdings in entgrenzter Arbeitszeit („Vertrauensarbeitszeit“) verkaufen „dürfen“, sind vorerst folgende: „Ist der Plan zu straff, oder beherrsche ich meine Aufgabe nicht? Oder mangelt es mir an Erfahrungen mit dem Zeitmanagement?“ („Die Zeitdiebe“, junge Welt vom 30. und 31. Januar 2016).

Ganz dringend interessieren sich dafür auch viele Schüler, je älter, desto mehr. Wenn solche Selbstzweifel zur täglichen Qual werden, treiben sie den Strudel des Burnout an, dann brauchen schon Kinder und Jugendliche Therapien und Medikamente. Hier sind Lehrer aufgrund der besonderen Schutzrechte des künftigen „Humankapitals“ auch rechtlich verpflichtet, ihren wahrlich großen Erfahrungsschatz ganz antikapitalistisch beizusteuern. „Förderung solidarischer Verhaltensweisen gegen die Ellbogenmentalität“ ist Teil des Kampfs „für eine Wende zu demokratischem und sozialem Fortschritt“ (DKP-Parteiprogramm).

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"Dienstlich verpflichtet", UZ vom 12. Februar 2016



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