Ärgerliches zum Internationalen Frauentag

Dienen dürfen

Rund um den Internationalen Frauentag gibt es viele Dinge, die mehr als ärgerlich sind. Beispiel gefällig? Gerne. Werbeprospekte großer Ketten, die als Geschenken für den Frauentag neben Sekt, Blumen und Schokolade auch Putzzeug anbieten (was soll frau sich auch sonst wünschen?), Werbekampagnen von großen Anwalts- oder Steuerberatungskanzleien, die die einzige Frau im Führungsteam fürs Foto in die erste Reihe schieben, Politikerreden und – in diesem Jahr in meiner Heimatstadt so – eine Kundgebung der AfD zum „Weltfrauentag“. Mit Beatrix von Storch. Ekelhafter geht es kaum, aber wenigstens kann man am 8. März so auf eine schöne Demo der SDAJ gehen.

Die Ärgerei ging in diesem Jahr schon früh los. Denn Instagram zeigt mir im Februar einen Post des Accounts „zdfinfo“, der zum 106. Geburtstag des Frauenwahlrechts in Deutschland im vergangenen November veröffentlicht wurde. Da gäbe es nun viel Interessantes zu zu erzählen. Zum Beispiel dass die Pitcairninseln der erste Ort waren, an dem es das Wahlrecht für Frauen gab, und zwar ab 1838, für Eingeborene und die Nachkommen der Meuterer von der Bounty gleichermaßen. Oder dass Vélez in Kolumbien 1853 als erste Stadt das Frauenwahlrecht einführte. Dass die Vorreiterrolle für das Wahlrecht der Frau in Lateinamerika und der Südsee, wie auf den Cook-Inseln, lag, wohingegen zum Beispiel im US-Bundesstaat New Jersey Rückschritte gemacht wurden. Dort galt ab 1776 ein Wahlrecht für alle Personen mit einem gewissen Besitzstand – also auch für Witwen, wenn sie genug geerbt hatten. 1807 wurde das Wahlrecht auf Männer eingeschränkt. Oder man hätte mal bemerken können, dass Deutschland verdammt spät dran war und über die Novemberrevolution schreiben, die das Frauenwahlrecht möglich machte.

„zdfinfo“ hat sich dazu entschieden, etwas dazu zu machen: was „Frauen dürfen …“. Das ist auch interessant. Abitur machen seit 1896. Und viele Dinge wie selbstverständlich (und das ist es auch) seit der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik: Ohne Zustimmung des Ehemanns einen Führerschein machen oder ein Bankkonto eröffnen (BRD seit 1958) oder ohne Erlaubnis des Ehemanns arbeiten (BRD: 1977). Man hätte zum Beispiel der Frage nachgehen können warum die BRD in Frauenfragen so rückschrittlich war oder warum die DDR es für notwendig gehalten hat, Frauen die gleichen Rechte zu geben. Aber nein, „zdfinfo“ will lieber Sachen aufzählen – und beweist dabei, dass es Teil sein will der großen Kriegstreiberei. Denn – Trommelwirbel – seit 2001 dürfen Frauen … „Dienst an der Waffe leisten“.

Ekelhaft. Das Töten von Menschen für die Profite des Kapitals soll also eine Errungenschaft für Frauen sein. Befehlen folgen zu dürfen soll also ein Recht sein. Junge Frauen sollen dankbar dafür sein, dass sie Kanonenfutter sein dürfen.

Da sagen wir: Danke, aber nein Danke. Wir wollen keine Hand an eure Mordmaschinen legen. Wir wollen für eure Profitinteressen weder sterben noch töten. Wir wollen uns keinen Befehlen unterwerfen. Wir wollen nicht kriegstüchtig sein.

Wir wollen Brot, Rosen und Frieden. In diesem Sinne, liebe Leserinnen, herzlichen Glückwunsch zum Internationalen Frauentag!

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"Dienen dürfen", UZ vom 7. März 2025



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