EU gibt sich neue Sanktionsgesetze

Die Weltenrichter

Vorbilder für das neue EU-Sanktionsgesetz, das die EU-Außenminister am Montag dieser Woche gebilligt haben, sind zwei US-Gesetze: der „Magnitsky Act“ aus dem Jahr 2012 sowie der „Global Magnitsky Act“ aus dem Jahr 2016. Der Magnitsky Act, den US-Präsident Barack Obama im Dezember 2012 unterzeichnete, richtet sich gegen Bürger Russlands, denen Washington vorwirft, Menschenrechte verletzt zu haben. Ihnen wird die Einreise in die USA verweigert; sollten sie Guthaben in den Vereinigten Staaten besitzen, werden diese eingefroren. Der Global Magnitsky Act, von Obama im Dezember 2016 unterzeichnete, dehnt die Maßnahmen des Magnitsky Act auf Bürger sämtlicher Staaten weltweit aus. Faktisch schwingt sich Washington mit dem Gesetz zum globalen Richter in Sachen Menschenrechte auf: ein durchaus bemerkenswerter Schritt, stellt man die zahlreichen Menschenrechtsverbrechen in Rechnung, die die USA verantworten – von der weltweiten Verschleppung von Terrorverdächtigen in Folterverliese ab dem Herbst 2001 über die diversen Kriegsverbrechen von US-Truppen unter anderem im Irak, für deren Publikation der WikiLeaks-Gründer Julian Assange von der US-Justiz verfolgt wird, bis zum Drohnenmord an dem iranischen General Soleimani im Januar 2019. Die Liste ließe sich erheblich verlängern.

Einen „Magnitsky Act“ haben inzwischen mehrere Staaten eingeführt. Zu ihnen zählen die drei baltischen Staaten, von denen zwei – Estland und Lettland – nach wie vor einer hohen Zahl fest ansässiger Einwohner die Staatsangehörigkeit verweigern, weil sie russische Vorfahren haben; in Estland sind bis heute laut Angaben von Experten rund 7 Prozent, in Lettland rund 14 Prozent der Gesamtbevölkerung staatenlos. Beide Länder, die einer sechsstelligen Zahl Einwohnern die grundlegendsten Bürgerrechte verweigern, inszenieren sich mit ihrer jeweiligen nationalen Version des Magnitsky Act als Wahrer der Menschenrechte weltweit. Dasselbe tut die Regierung des Kosovo, das sich unter Bruch des internationalen Rechts von Serbien abgespalten hat; einem Teil der kosovarischen Eliten, darunter mehrere Präsidenten und Ministerpräsidenten, werden schwerste Kriegs- und andere Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen. Neben Kanada und Britannien zieht nun auch Australien einen solchen Schritt in Betracht. Das Land wird gegenwärtig von Berichten über schwerste Kriegsverbrechen australischer Soldaten in Afghanistan erschüttert; zu ihnen gehören mindestens 39 Morde an wehrlosen Zivilisten.

Pläne für eine eigene EU-Variante des Magnitsky Act kursieren bereits seit Jahren. Im März 2019 verlangte das Europaparlament in einer Resolution, die mit 447 Ja- gegen 70 Nein-Stimmen verabschiedet wurde, ausdrücklich die Einführung eines „European Magnitsky Act“. Im Dezember 2019 sprachen sich die EU-Außenminister dafür aus, die Vorbereitung für ein solches Gesetz konkret auf den Weg zu bringen; übertragen wurden die dazu notwendigen Arbeiten dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Die Bundesregierung machte sich in besonderem Maße für ein eigenes EU-Sanktionsgesetz stark. Bereits im November 2019 hatte der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Andreas Michaeli, angekündigt, Berlin wolle „die Umsetzung eines EU-weiten Menschenrechtssanktionsmechanismus“ während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft „weiter voranbringen“. Im Programm für die deutsche Ratspräsidentschaft hieß es dann, man setze sich „dafür ein, die Kapazitäten der EU zur Verhängung und Umsetzung von Sanktionen zu erweitern“. Tatsächlich ist es Ende November gelungen, ein Gesetz zu erstellen, dem am 2. Dezember die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten ausdrücklich zustimmten. Am Montag wurde sie abschließend von den EU-Außenministern gebilligt.

Formal richtet sich das EU-Sanktionsgesetz vor allem gegen schwere Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Folter, Sklaverei, staatliche Morde („extralegale Tötungen“) sowie willkürliche Verhaftungen. Im Fall „systematischer und weitreichender Verstöße“ sind Sanktionen auch bei Menschenhandel, sexueller Gewalt und dem Bruch der Vereinigungs-, Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorgesehen. Wer Folter oder die Nichtahndung von Menschenrechtsverstößen verantworte, „der soll künftig nicht mehr sorgenlos in Europa shoppen gehen können“, ließ sich Außenminister Heiko Maas am Montag zu dem neuen Sanktionsgesetz zitieren, das – wie seine Vorbilder – das Einfrieren etwaiger Guthaben der Betroffenen in der EU sowie Visasperren vorsieht. Dabei sind, anders als Maas suggeriert, nicht tatsächliche Verbrechen der Maßstab, ob Sanktionen angewandt werden, sondern politische Opportunität. So wird kein Mitglied der rot-grünen Bundesregierungen aus der Zeit nach dem 11. September 2001 Strafmaßnahmen fürchten müssen, obwohl zumindest einige damalige Regierungsmitglieder Verantwortung für die deutsche Zuarbeit für CIA-Verschleppungen von Verdächtigen in Folterverliese tragen. CIA-Direktorin Gina Haspel, die im Jahr 2002 ein CIA-Folterverlies in Thailand leitete, wird ebensowenig belangt werden wie die Mörder des iranischen Atomwissenschaftlers Mohsen Fakhrizadeh.

Genutzt werden sollen die Sanktionen allerdings zum Kampf gegen politische Gegner. Schon Ende vergangenen Jahres wurde ein EU-Diplomat mit der Äußerung zitiert, das neue Sanktionsregime solle vor allem zeigen, dass „wir Muskeln haben“. Nun sind erste Sanktionen gegen Bürger der Türkei und Chinas im Gespräch. Sanktionen gegen die Türkei werden besonders von Frankreich forciert, Außenminister Maas hat angedeutet, Berlin könne sich – nach längerem Widerstreben – auf Sanktionen gegen die Türkei einlassen. Grund sei, dass es aus Ankara „viel zu viele Provokationen“ gegeben habe. Was politische „Provokationen“ gegen die EU mit schweren Menschenrechtsverbrechen zu tun haben, mit denen die neuen Sanktionen theoretisch begründet werden sollen, ist nicht ersichtlich. Darüber hinaus suchen transatlantische Hardliner neuen Streit zwischen der EU und China zu schüren, um Berlin sowie Brüssel im großen Machtkampf zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik möglichst eng an die Seite Washingtons zu führen. Zwangsmaßnahmen gegen Chinesen könnten mit „Unterdrückungsorgien“ in Hongkong und mit der Festsetzung von Uiguren in Lagern in Xinjiang begründet werden, ließ sich schon in der vergangenen Woche der Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer (Bündnis 90/Die Grünen) zitieren. Bütikofer gilt als besonderer Scharfmacher gegen Peking.

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"Die Weltenrichter", UZ vom 11. Dezember 2020



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