In dieser Krise können sich Betriebsräte bewähren. Sie dürfen sich nicht von ihrer Tätigkeit verabschieden und müssen auch jetzt darauf achten, dass sie nach den Regeln des Betriebsverfassungsrechtes handeln. Wenn die fortschreitende Infektion eingeschränkte Kontakte erfordert und dadurch die Betriebsräte nicht mehr vollzählig tagen können, werden damit Rechte und auch Pflichten von Mitgliedern des Betriebsrates eingeschränkt. Das ist ein Bruch des Betriebsverfassungsgesetzes. Daher müssen alle Beteiligten erklären, dass sie dagegen nicht vorgehen werden. Gibt es diese Erklärung vor allem von der Arbeitgeberseite nicht, bleibt den Betriebsräten nichts anderes übrig, als ihre Arbeit wie gehabt fortzusetzen, wenn sie nicht nach der Krise wegen Pflichtverletzungen aufgelöst werden wollen.
Jetzt, wo alles nach Notfallregelungen schreit, müssen Betriebsräte arbeitsfähig bleiben und ihre Mitbestimmungsrechte nutzen. Das Thema „Stand der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie“ gehört auf die Tagesordnung jeder Betriebsratssitzung. Betriebsräte sind es in der Regel, die die Mängel schneller erkennen. Sie sind es, die sich die Kritik der Beschäftigten über fehlende Schutzausrüstung, fehlende Tests, Personalmangel und unzureichende Vorbereitung auf den Tag X anhören müssen. Sie erfahren von ihnen, was offiziell verschwiegen wird. Sie erhalten auch Kenntnis davon, welche Möglichkeiten und Ressourcen zur Krisenbewältigung bestehen und welche nicht. Betriebsräte können diese Kritik offen machen, dafür Sorge tragen, dass Mängel schon während der Zeit der Pandemie beseitigt werden.
Aber manche Verantwortlichen bei den Heimträgern begreifen diese wichtige Funktion der Betriebsräte nicht. Sie fahren ihre Konfliktstrategie gegen die Interessenvertretung der Beschäftigten weiter oder glauben, sich mit Erlassen, Verordnungen und Weisungen mehr denn je im Betrieb erlauben zu können. Dabei sind Betriebsräte geschaffen worden, um Gesetzesbruch, Willkür und der Einschränkung demokratischer Rechte etwas entgegensetzen zu können.
Jetzt müssen in allen Pflegeheimen die Krisenstäbe arbeiten und der Betriebsrat hinzugezogen werden. Jetzt müssen alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, um eine Infektionswelle, die über immer mehr Heime rollt, aufzuhalten. Jetzt ist es höchste Zeit, alle Bewohnerinnen, Bewohner und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen auf den Coronavirus zu testen. Jetzt muss das Personal hochgefahren werden.
Am Ende hat der Heimträger die Verantwortung und die Haftung für alle Maßnahmen, die er unterlassen oder zu spät eingeleitet hat. Wenn alles vorbei ist, wird von Gewerkschaften und Betriebsräten erwartet, dass sie aus den Erfahrungen der Krise ihre Schlussfolgerungen ziehen und die Forderungen erheben, die dazu dienen können, auf die nächste Infektionswelle – egal wodurch sie verursacht sein wird – besser vorbereitet zu sein.