Als der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernahm, waren bereits 16 Tage seit der Ermordung des CDU-Beamten Walter Lübcke vergangen. Deutlicher können nur die nicht-geschriebenen Artikel in den Blättern der Zeitungsmonopolisten bezeugen, dass dieses Attentat keine Beachtung finden sollte. Warum übernimmt die Bundesanwaltschaft denn nun doch die Akten? Warum wird nun doch berichtet?
Nach der Festnahme von Stephan E., dessen DNA am Tatort gefunden worden sein soll, obwohl ein Sanitäter den Tatort reinigte – was nicht zu den Aufgaben von Rettungssanitätern gehört und auch bei Unfällen nicht erlaubt ist – scheint es notwendig, einen Täter zu präsentieren. Einen, wohlgemerkt.
Stephan E. saß schon wegen schwerer Körperverletzung im Gefängnis, gehörte zum „Nationalen Widerstand Dortmund“, war mit der Partei „Die Rechte“ verbunden und bei Combat18, einer faschistischen Terrororganisation, die den „führerlosen“ Widerstand propagiert.
Die Bundesanwaltschaft übernimmt den Fall genau da, wo möglicherweise über Hintermänner, Waffenhandel, Todeslisten, Geldflüsse – also die Organisation – geforscht werden könnte. Mit der Übernahme der Ermittlungen folgt die Einzeltäter-Nummer: Dieselbe Behörde, die es bereits beim NSU 1 geschafft hat, Waffen, Zeugen, DNA-Spuren, Geldflüsse, Morde zu „ignorieren“, umzudeuten und zu vernichten, ist ungeeignet, ein solches Netzwerk zu erforschen. Außer es ist ihr eigenes, dann bemüht sie sich um Verschleierung. Die Bundesanwaltschaft hat beim NSU 1 deutlich gemacht, dass sie Teil der „schützenden Hand“ ist.
Beim NSU 2 geht es nun weiter.
Oder geht es hier vielleicht immer noch um den NSU 1? Immerhin war Stephan E. 2016 Thema im hessischen Untersuchungsausschuss. Eingesperrt wurde er nicht – ebensowenig wie die rund 500 derzeit wegen Straftaten gesuchten Neonazis in der BRD.
Wenn es eine Aufklärung des Falles geben soll, wird die nicht von der Bundesbehörde kommen. Falls sie willens wäre, könnte sie die NSU-Morddrohungen gegen Seda Basay-Yildiz, eine Frankfurter Anwältin, aufklären. Oder die Nazihetze gegen Anwohner der Keupstraße vor dem Jahrestag des Nazi-Bombenanschlages. Oder wer der Dritte Mann bei eben jenem Anschlag war. Oder es wäre zu untersuchen, wem der übriggebliebene Finger vom Oktoberfestattentat im Jahr 1980 gehört – keinem Opfer, soviel steht fest, aber dem „Einzeltäter“ eben auch nicht. Oder es wäre zu untersuchen, wer aus welchen Gründen die NSU-Akten schredderte und die nicht-vernichteten für mehr als hundert Jahre im Keller verschließen will. So viele Fragen …
Aufklärung kann es nur geben, wenn ein ehrliches Interesse besteht, die Strukturen aufzuklären. Diese Aufgabe haben sich Initiativen wie die „Keupstraße“, einige verbliebene Antifa-Gruppen und demokratische Juristen selbst gegeben.
Bis dahin heißt es gut bürgerlich „rechtsextremistischer Einzeltäter“.Nach der Pressekonferenz der Bundesanwaltschaft schreibt „Die Welt“ am 17. Juni: „Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verdächtige in eine rechtsterroristische Vereinigung eingebunden sei.“ Mit blind hat das alles nichts zu tun. Mit Strukturen schon.