Arbeitgeber wehren sich dagegen, eigene Rechtsverstöße dokumentieren zu müssen

Die Mär vom Bürokratiemonster

Von Volker Metzroth

Seit Anfang des Jahres der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, laufen Verbandsfunktionäre von Unternehmern, Gastronomen und Landwirten, unterstützt von PolitikerInnen vor allem aus der CDU und der Partei der Besserverdienenden, Sturm gegen die Dokumentationspflichten. Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass bei geringfügiger Beschäftigung und in neun Branchen, die wegen besonders häufiger Verstöße im Gesetz gegen Schwarzarbeitet und illegale Beschäftigung aufgeführt sind, Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Pausen zu dokumentieren sind. Das zumindest wöchentlich, wobei die Unterlagen dann zwei Jahre aufzuheben sind. Bilder von sich über Bergen von Akten die Haare raufenden GastronomInnen mit gespielter Verzweiflung im Gesicht zieren dann von Medien kritiklos und ohne eigene Recherche übernommene Texte der Lobbyisten. Das Ende des freien Unternehmertums und des christlichen Abendlandes wähnen sie in Sichtweite, wenn niemand das „Bürokratiemonster“ an die Kette lege.

An der Stelle kann man getrost der SPD-Generalsekretärin Fahimi zustimmen, von der eine Aussage zitiert wird, nach der Unternehmer, die sich hierbei als überfordert darstellen, entweder zu doof seien oder betrügen wollten. Wie einfach das „Bürokratiemonster“ zu zähmen ist, wies der DGB nach, der allen überforderten Unternehmern einen Abreißblock mit Vordrucken anbot. Da kann man auf zwei Blättchen kleiner als eine Postkarte alle für einen Beschäftigten im Monat nötigen Daten handschriftlich festhalten. Die Blättchen abgeheftet oder notfalls in einem Schuhkarton zwei Jahre aufgehoben, und schon ist das „Bürokratiemonster“ handzahm. Für gesetzestreue Unternehmer also kein Problem.

Problematisch wird es aber, wenn z. B. geringfügig Beschäftigte mit sogenannten 450-Euro-Jobs über 53 Stunden pro Monat beschäftigt werden und dann nicht die fälligen Sozialabgaben entrichtet werden. Oder wenn in Landwirtschaft und Gastronomie das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wird, weil „die Hochzeitsgesellschaft auch nach 23 Uhr noch ein Bier will“ und die Bedienung schon seit Viertel nach zwölf arbeitet oder „die Natur keine Uhrzeiten kennt und in der Ernte auch mal zwölf Stunden und länger gearbeitet werden muss“. Da kann man dann schon verstehen, dass die Gesetzesbrecher nicht auch noch ihre Verstöße selbst dokumentierten wollen. Zu ihrem Glück kommt dann die CDU zu Hilfe und fordert – z. B. in Gestalt ihrer rheinland-pfälzischen Vorsitzenden Julia Klöckner – eine Frist von 30 Tagen für die Dokumentation. Wahrscheinlich weil ein in ihrer Heimatstadt ansässiger lautstarker Bauernverbandsfunktionär sich auch erst am 31. Juli hinsetzt und dann mal überlegt, wie lange denn seine Saisonarbeiter am 1., 2., 3. Juli usw. arbeiteten und wie viel Lohn sie zu kriegen haben. Bei der Gelegenheit kann er dann auch noch in einem Aufwasch die Mindestlohn-Dokumentation erledigen. Mal ehrlich: für wie bescheuert halten solche Leute den Rest der Menschheit, der das glauben soll?

„Ein Unternehmen zu gründen erfordert Risikobereitschaft, Mut und eine tolle Geschäftsidee“, schrieb ein regionaler SPD-Landtagskandidat jüngst. So viel Hochachtung scheinen aber Verbandsfunktionäre vor ihrer Klientel nicht immer zu haben. Oder wie soll man es verstehen, wenn in bundesweit offensichtlich durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lancierten Presseberichten das Horrorgemälde von der Hochzeitsgesellschaft gemalt wird, die ab 23 Uhr auf dem Trockenen sitzt, weil der Chef die Bedienung nach 10 Stunden Arbeitszeit heimschicken muss. Jeder Unternehmer weiß, dass er dann, wenn seine Geschäftszeiten länger sind als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von regelmäßig acht und in Ausnahmefällen 10 Stunden, dementsprechend seine Personalplanung gestalten muss, z. B. durch Schichtdienste. Bei einem Anteil von rund 50 Prozent Teilzeitbeschäftigten in der Gastronomie dürfte das kein Problem sein, und die dazu nötige Intelligenz dafür dürfte wohl nur ganz wenigen fehlen.

„In einem fünfseitigen Papier unter der Überschrift ‚Die tägliche Höchstarbeitszeit endlich an die Lebenswirklichkeit anpassen‘ spricht sich der DeHoGa dafür aus, Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden an drei Tagen in der Woche zu ermöglichen“, ist in der FR vom 10. Juni zu lesen. Das hieße, bei den schon jetzt vorgeschriebenen Pausen kämen Anwesenheitszeiten von 13 Stunden zustande, bis zu 15 Stunden am Tag bei Berücksichtigung der Fahrtzeiten und das in einem stressigem Job. Noch länger könnten die Zeiten bei den in der Gastronomie oft beschäftigten Nebenjobinhabern werden, wo noch Fahrtzeiten von Haupt- zu Nebenjob hinzu kämen. „Der DeHoGa offenbart mit seiner Kampagne ein eigenartiges Rechtsverständnis: Nicht die Unternehmen sollen sich an das Gesetz halten, sondern das Gesetz soll den Praktiken der Unternehmen angepasst werden“, kritisiert NGG-Vize Burkhard Siebert laut FR. Recht hat er, da könnte man auch gleich die Anhebung von innerorts Tempo 50 auf 80 fordern, weil das ja auch vielfach der Lebenswirklichkeit entspricht. Oder völlige Straffreiheit für 28 Millionen hinterzogene Steuern – wie im Fall von Uli Hoeneß. Die ist ja auch Lebenswirklichkeit. Oder?

Da erinnert man sich P. J. Dunnings, den Marx zitierte: „Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv und waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“ Der Galgen droht hier keinem, und das ist auch gut so, aber maximal 15 000 Euro Geldstrafe für schwerste Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz scheinen nicht sonderlich abzuschrecken, wenn man den DeHoGa-Funktionären bezüglich ihrer Schilderung der Lebenswirklichkeit Glauben schenken darf.

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"Die Mär vom Bürokratiemonster", UZ vom 3. Juli 2015



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