Abschluss im öffentlichen Dienst ist verschiedenen Faktoren geschuldet

Die Machtfrage in ­unserem Sinne beantworten

Die Einigung in der Tarifrunde der Länder wurde zu Recht in Gewerkschafterkreisen intensiv und auch kontrovers diskutiert, auch die Erklärung der SDAJ zu dem Abschluss (siehe UZ vom 10. Dezember) sieht den Abschluss kritisch. Ortwin Bickhove-Swiderski war jahrelang hauptamtlich für den Bereich der Länder in NRW zuständig, erst für die ÖTV, dann für ver.di. Wir sprachen mit ihm über Hintergründe dieser Tarifauseinandersetzung.

UZ: Wie haben sich die Voraussetzungen für die Tarifrunden im öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten verändert?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, damals noch Arbeiter, Angestellte und Beamte, wurden von der Gewerkschaft ÖTV – heute ver.di – komplett geführt für die Kommunen, die Länder und den Bund. Wir müssten heute dahin kommen, dass ver.di diese Tarifauseinandersetzungen zumindest zeitgleich führen kann.

500303 Ortwin - Die Machtfrage in ­unserem Sinne beantworten - Nordrhein-Westfalen, Ortwin Bickhove-Swiderski, SDAJ, Streik, Tarifrunde der Länder 2021 - Wirtschaft & Soziales
Ortwin Bickhove-Swiderski

In den 1970er Jahren konnten die Beschäftigten in den Kommunen noch 14 Tage länger streiken und erreichten so bessere Tarifabschlüsse. Damit fielen die Tarifabschlüsse für die kommunal und die beim Bund Beschäftigten gegenüber den Landesbeschäftigten besser aus. Diese Differenz ist nie mehr im Landesbereich eingeholt worden. Somit gibt es für gleiche Arbeit und Tätigkeit im kommunalen Bereich ein höheres Entgelt.

UZ: Was hat den aktuellen Arbeitskampf noch erschwert?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Arbeitskämpfe für Landesbeschäftigte sind generell eine Herkulesaufgabe. Im Land NRW sind etwa 350.000 Landesbedienstete tätig. Der größte Block sind die Beamten mit ungefähr 220.000 Beamten, also Lehrer, Polizei, Steuerverwaltung und die Justiz.

Beamte dürfen nach deutschem Recht nicht streiken, weil sie ein Gelöbnis zu besonderer Treue zu den Dienstherren abgelegt haben. In der europäischen Rechtsprechung sind deutsche Beamte als Arbeitnehmer anzusehen und könnten somit streiken. Zarte Versuche hat es im Geschäftsbereich der GEW gegeben, dort haben einige verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich die Arbeit niedergelegt.

Somit bleiben für den tatsächlichen Arbeitskampf oder den Warnstreik nur etwa 150.000 Beschäftigte übrig. Diese verteilen sich in NRW auf über 500 Dienststellen und Einrichtungen.

Es ist somit mehr als kompliziert, einen Erzwingungsstreik durchzuführen. Es hat durchaus Beamte gegeben, die sich an den Warnstreiks beteiligt haben, diese haben sich entweder arbeitsunfähig gemeldet, Urlaub genommen oder Dienst nach Vorschrift durchgeführt. Hut ab und Danke dafür. Ein Erzwingungsstreik soll den Arbeitgeber, also in unserem Beispiel das Land NRW, materiell schwer treffen. Nicht den Bewohner, nicht den Schüler und nicht den Hilfesuchenden.

UZ: In welchen Einrichtungen könnte nach deinen Erfahrungen ein Erzwingungsstreik durchgeführt werden?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Das ist heute wesentlich schwieriger zu beantworten. Vor Jahren gab es eine Fahrbereitschaft des Landes, diese ist „eingedampft“ worden, es ist privatisiert worden, wo es nur ging. So bei der Reinigung im Landesdienst, bei der Essenausgabe und in vielen weiteren Bereichen.

UZ: Wie bewertest du den Abschluss?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Kritisch müssen natürlich die Einmalzahlungen und langen Laufzeiten gesehen werden. Dies wären Themen, die von uns beackert werden müssten. Grundsätzlich darf die Laufzeit eines TV nur zwölf Monate betragen. Alle Zulagen müssen in die Grundtabellen eingebaut werden, damit sie dann bei jeder Dynamisierung dabei sind. Bei den Beamten heißt es „ruhegehaltsfähige Zulage“.

Grundsätzlich muss auch die Frage der Verbeamtung aufgeworfen werden.

UZ: Wie meinst du das?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Da rühren wir an „heilige Töpfe“, denn die Verbeamtung spaltet ungemein. Ein angestellter Lehrer in NRW bekommt bei gleicher Tätigkeit etwa 600 bis 800 Euro weniger an Gehalt. Da möchte der Betroffene doch sofort auch verbeamtet werden. Wir müssten politisch Übergangsfristen einführen und uns dann dafür einsetzen, dass nur noch in den sogenannten hoheitsrechtlichen Bereichen Beamte tätig sind, also Justiz, Polizei und Steuerverwaltung.

Selbst innerhalb der Bundesländer gibt es noch einmal Differenzen von bis zu 800 Euro bei der Besoldung. In Bayern gibt es die „beste“ Besoldung.

Übrigens müssen wir über den Aufbau der Gehaltstabellen des TVöD nachdenken, bei EG 15/EG 15 Ü ist die Tabelle für Angestellte erschöpft. Bei den Beamten gibt die Besoldungs­tabelle von A 1 bis A 16 (A steht für aufsteigende Besoldung), dazu kommt noch die B-Besoldung (B steht für Besondere) noch einmal von B 1 bis B 11. Auch bei der Versorgung und der Rente gibt es krasse Unterschiede, der Beamte bekommt beim Ausscheiden 71,75 Prozent seiner letzten Besoldung. Der Angestellte wird mit Rentenbausteinen abgespeist. Rentenzahlungen gibt es in der BRD 12 mal jährlich, in Österreich gleich 14 mal, weil dort auch Selbstständige, Beamte und Politiker in die Rentenkasse einzahlen müssen.

UZ: Gibt es noch weitere Ungleichheiten?

Ortwin Bickhove-Swiderski: Die Frage der ungleichen Arbeitszeit zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten im Land NRW muss zum Thema gemacht werden. Im Durchschnitt muss der Beamte in NRW 41 Stunden arbeiten, ab der Vollendung des 55. Lebensjahres 40 Stunden und des 60. Lebensjahres 39 Stunden. Auch nur zur Erinnerung: Die wöchentliche Arbeitszeit lag mal bei 48 Stunden, das war von 1954 bis 1956. Sie lag aber auch schon bei 39 Stunden – das war vom 1. April 1989 bis zum 31. März 1990, dann bei 38,5 und ab dem 1. Januar 2004 wieder bei 41 Stunden. Bei den Angestellten liegt sie in NRW bei 39 Stunden und 50 Minuten.

UZ: Welche Ausblicke siehst du?

Ortwin Bickhove-Swiderski: ver.di sollte sich aus der Tarifunion mit dem Deutschen Beamtenbund verabschieden. Der Beamtenbund hat gewerkschaftspolitisch nichts an den Hacken und spaltet zudem die Beschäftigten.

Ich begrüße den Anstoß zu einer tarifpolitischen Debatte durch die SDAJ. Wir sollten unsere Schularbeiten machen, dann können wir tarifpolitisch zurückschlagen. Die Machtfrage werden wir dann in unserem Sinne beantworten.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Die Machtfrage in ­unserem Sinne beantworten", UZ vom 17. Dezember 2021



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit