Es gibt viel zu viele Beispiele für Unternehmen, die Werkverträge nutzen, um bestehende Tarifvereinbarungen zu unterlaufen. Die IG Metall meldet inzwischen aber auch Beispiele für die erfolgreiche Abwehr von Fremdvergaben, so wie bei Schaef-
fler in Schweinfurt, Zulieferer für Maschinen- und Anlagenbau, wo die Auslagerung der Logistik verhindert werden konnte.
Auch vermeintliche deutsche Vorzeigeunternehmen greifen auf die Billigstrategie zurück. So wird bei Mercedes-Benz in Mannheim der Großteil der Logistik ausgelagert. „Uns liegen Arbeitsverträge vor, die zeigen: Das Lohnniveau bei Transco liegt um ein Drittel unter dem der bisherigen Leiharbeitnehmer und um die Hälfte unter dem der Stammbeschäftigten – bei einer um fünf Stunden längeren Wochenarbeitszeit. Es gibt drei Tage weniger Urlaub, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keine vertragliche Regelung für Zuschläge bei Mehrarbeit, Wochenend-, Nacht- und Schichtarbeit“, sagt Reinhold Götz, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Mannheim.
Die Auslagerung der Logistik in der Metallindustrie lohnt sich für das Unternehmen. Es ist der Versuch, in diesem Geschäftsbereich zunehmend mithilfe von Werkverträgen Tarifvereinbarungen zu unterwandern und Mitbestimmung auszuhebeln.
„Wir wollen, dass diese Industriedienstleister tarifgebunden sind, Mitbestimmungsstrukturen haben und durchsetzungsstark werden“, sagt IG-Metall-Vorstandsmitglied Irene Schulz in der aktuellen Ausgabe der „Mitbestimmung“, dem Magazin der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die sich dem Thema Werkverträge widmet. „Angefangen haben wir in zwei Betrieben, haben Betriebsräte gegründet, Tarifverträge verhandelt, teilweise mussten wir gerichtlich klären lassen, ob wir überhaupt zuständig sind als IG Metall. Dann ging es Schlag auf Schlag. Es haben sich mehr und mehr Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen organisiert und Betriebsräte gewählt“, so Schulz weiter, und: „Beschäftigte kamen mit Fragen auf uns zu, und aus Fragen wurde Aktivierung.“ Wichtig sei dabei die Unterstützung durch Betriebsräte und Vertrauensleute in den Unternehmen, die diese Auslagerung erst vorgenommen haben.
Die gewerkschaftliche Organisierung „industrienaher Dienstleitungen“ birgt allerdings auch Konfliktpotential innerhalb des DGB, wie die Reaktionen auf die Kooperationsvereinbarung zwischen der IG Metall, der IG BCE, der IG BAU und der EVG – und eben ohne ver.di – zeigen.
Solange die IG-Metall-Mitglieder entlang früherer Betriebsstrukturen organisiert bzw. dabei „auf dem Werksgelände“ bleiben, dürfte die Organisierung von Beschäftigten der Fremdfirmen auch dann keinen Konflikt auslösen, wenn es sich um ver.di-Bereiche wie Logistikunternehmen handelt. Die unklare Formulierung in der Kooperationsvereinbarung, eine „rationale Organisationsabgrenzung anhand der bestehenden Wertschöpfungsketten“ vornehmen zu wollen, hatte nicht zu Unrecht Stirnrunzeln bei ver.di-Kollegen ausgelöst.