Das Verwaltungsgericht Kassel hat alle Anträge der Antifaschistin Silvia Gingold auf Löschung der über sie geführten Verfassungsschutzakte sowie auf Einstellung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung abgelehnt. Die Tochter der verstorbenen Widerstandskämpfer und Kommunisten Etti und Peter Gingold hatte gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz auf Beendigung ihrer fortgesetzten geheimdienstlichen Beobachtung und auf Vernichtung entsprechender Akten geklagt.
In der am 5. Oktober übermittelten Urteilsbegründung folgen die Richter jedoch in allen Punkten den ideologisch motivierten Positionen und Begründungen des hessischen Inlandsgeheimdienstes. Weil Silvia Gingold Reden gegen Berufsverbote, Neonazismus und Rassismus hält und in öffentlichen Veranstaltungen etwa der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BDA) oder der Linkspartei aus den Erinnerungen ihres Vaters liest, stehe sie zu Recht unter Beobachtung, behauptete das Gericht.
Gingold selbst zeigte sich „fassungslos und empört“ darüber, dass das Gericht die Zulässigkeit ihrer Beobachtung im Urteil festgestellt und ihre Klage abgewiesen hat. „An keiner Stelle wird im Urteil gewürdigt, was mein Anwalt und ich im Verfahren dargelegt haben: Auf dem Hintergrund meiner Familiengeschichte habe ich die durch meine antifaschistische Grundhaltung geprägte Einstellung zum Grundgesetz ausgedrückt. Ich habe betont, dass mein bisheriges politischen Wirken darauf gerichtet war und ist, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen und alle gegen die Verfassung gerichteten rassistischen, ausländerfeindlichen und das Asylrecht in Frage stellenden Bestrebungen zu bekämpfen, wie es die Verfassung gebietet und wie ich dies als meine Pflicht ansehe“, stellte sie in einer ersten Reaktion auf den Urteilsspruch klar. „Angesichts des Umgangs mit dem Rechtsterrorismus und den NSU-Morden, deren Aufklärung der Inlandsgeheimdienst behindert, da er selbst darin zutiefst verstrickt ist, empfinde ich das als Skandal“, so Gingold weiter.
Das Gericht habe den „selbst noch in den Berufsverboteverfahren der 70er Jahre von den Gerichten verfolgten Grundsatz der Einzelfallprüfung verlassen“, kritisierte Gingolds Rechtsanwalt Otto Jäckel. „Das, was jemand denkt, sagt oder tut, soll nach Auffassung des Gerichts keine Rolle spielen. Es soll nur darauf ankommen, ob es einer von dem Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Organisation nützt“, monierte der Jurist.
Den von Jäckel in der mündlichen Verhandlung erhobenen Einwand, sowohl die Partei „Die Linke“ als auch die VVN-BdA seien in den aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundes als auch des Landes Hessen gar nicht mehr als zu beobachtende Organisationen aufgeführt, tat das Gericht mit einem Hinweis auf eine Bemerkung des Vertreters des Landesamts für Verfassungsschutz ab. Dieser hatte erklärt, der Geheimdienst beobachte auch Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht nicht aufgeführt seien.
Das Urteil stößt auf massive Kritik: „Das Skandalurteil des Verwaltungsgerichts Kassel über die Rechtmäßigkeit der weiteren Beobachtung von Silvia Gingold durch den Verfassungsschutz sagt weniger etwas über die Gesinnung der Friedensaktivistin und Antifaschistin aus als über die Verfasstheit des bundesdeutschen und insbesondere des hessischen Staatsapparates“, kritisierte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Es sei „nicht verfehlt, dieses Urteil als Inbegriff der Klassenjustiz zu bezeichnen. Denn hier sichert sich die herrschende Klasse gegen Kritik von links ab“. Nicht Silvia Gingold und die VVN-BdA seien „eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, sondern der Hessische Verfassungsschutz“, stellte Jelpke klar.
Der DKP-Vorsitzende Patrik Köbele forderte, das „Erbe des antifaschistischen Widerstandes entschlossen gegen die Schlapphüte, Schreibtischtäter und die politischen Scharfmacher in der Landes- und Bundespolitik zu verteidigen“. Die Solidarität der DKP gelte auch weiterhin den Opfern „der immer aggressiver werdenden staatlichen Repressions- und Diffamierungsstrategie gegen links“.