Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veröffentlichte Ende letzter Woche eine Bewertung des „Masterplans Migration“. Der DGB-Bundesvorstand will damit „eine erste Bewertung (vornehmen), die weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, noch indiziert, dass bislang unkommentierte Passagen für den DGB akzeptabel seien“.
Der DGB stellt fest, dass die Grundannahme des „Masterplans Migration“ lautet: „Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung von Migration voraus. (…) Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung.“ Um dies zu verwirklichen, bräuchte es laut „Masterplan Migration“ eine Entwicklungszusammenarbeit, „die den deutschen Interessen und Werten verpflichtet ist“. Der DGB sieht hier „die Notwendigkeit, neben der Weiterverfolgung von Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe auch andere Faktoren wie die jeweilige ökonomische Entwicklung, Krisen, Ausbeutung von Rohstoffen und fehlende Rechtsstaatlichkeit zu analysieren, die zu Migration nach Europa und im Speziellen nach Deutschland führen“. Angeführte Modellprojekte vermögen aus Sicht des DGB nicht, „Migration aus Krisengebieten zu unterbinden, wie dies im ‚Masterplan Migration‘ suggeriert wird“.
Der „Masterplan Migration“ sieht die politische Stabilisierung der Transitländer, vor allem in Nordafrika und der Sahelzone, als wichtigen Punkt an, um Migration nach Deutschland zu reduzieren. Dazu sollen in den Transitländern sogenannte „Sichere Orte“ geschaffen werden. Aus Sicht des DGB „führen solche Einrichtungen zu einer Quasi-Inhaftierung von Migranten und Flüchtlingen. Zu befürchten ist, dass menschenrechtliche Standards nicht eingehalten werden“. Weiter kritisiert der DGB: „Der ‚Masterplan Migration‘ befasst sich im Kernpunkt mit der Unterbindung der unerlaubten Einreise. Diese kann jedoch nicht losgelöst betrachtet werden, ohne Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhändlern und Schleusern vorzunehmen, die sich für eine Überfahrt von Geflüchteten teuer bezahlen lassen.“
Um die Überfahrt nach Europa zu verhindern, sieht der „Masterplan Migration“ vor, dass die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, kurz Frontex, „personell und geografisch“ ausgebaut wird. Dagegen sieht der DGB, „die Europäische Union muss Mechanismen und Regeln aufrechterhalten oder schaffen, um diese Aufgabe zu meistern. Diese dürfen nicht ausschließlich auf Abschottung ausgerichtet sein, sondern müssen sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren“.
Nach dem „Masterplan Migration“ sollen die, die Überfahrt überlebt haben, in „Erstaufnahmezentren in Italien und Griechenland“ interniert werden. Dazu soll es eine deutsche Initiative gegenüber der EU-Kommission geben, um Standardmodelle für europäische Erstaufnahmeeinrichtungen zu entwickeln. Der DGB lehnt solche Einrichtungen ab, „vor allem aus menschenrechtlichen Gründen, aber auch weil die Bedingungen für die Unterbringung nicht geklärt sind“. Der DGB hält „eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen“ für erforderlich, statt Transitzentren einzurichten.
„Mit der Vorlage des ‚Masterplan Migration‘ lässt der Innenminister Absprachen der Koalitionsregierung unberücksichtigt. Das lässt hoffen, dass dieser ‚Masterplan Migration‘ nicht zur Grundlage konkreter Gesetzgebung der Großen Koalition wird, da in diesem Dokument die Position eines Koalitionspartners ignoriert wird“, schließt der DGB seine erste Bewertung ab und fordert „ein Innehalten und Reflektieren dessen, was uns dem Ziel einer offenen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft näher bringt, statt uns davon zu entfernen“.