Am 8. und 9. April muss sich die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen den Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord verteidigen. Nicaragua wirft der BRD die politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels sowie das Streichen von Zuwendungen für das UN-Palästinenserhilfswerk vor, obwohl im Gazastreifen „die anerkannte Gefahr eines Völkermordes am palästinensischen Volk“ bestehe. Deutschland habe gegen die Verpflichtungen der Völkermordkonvention verstoßen. Weitere Anklagepunkte betreffen Verstöße gegen die Genfer Konvention und das humanitäre Völkerrecht.
Deutschland angeklagt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)