Die für diese Woche im Bundestag angekündigte Resolution zum Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich betrifft auch Taten hochrangiger deutscher Offiziere. Wie Historiker nachgewiesen haben, hatten deutsche Soldaten, die im Rahmen einer damaligen Militärmission Berlins im Osmanischen Reich stationiert waren, nicht nur Kenntnis von dem Genozid; sie waren teilweise sogar aktiv in ihn involviert. Demnach amtierte ein deutscher Generalleutnant als Chef des Generalstabs der osmanischen Armee, als dieser am 27. Mai 1915 das Gesetz zur Deportation der armenischsprachigen Minderheit entwarf. Zudem hat ein deutscher Offizier eigenhändig einen Deportationsbefehl unterzeichnet. Darüber hinaus wurde der Genozid von deutschen Stellen mit der Behauptung legitimiert, die armenischsprachige Minderheit betreibe „Wühlarbeit“ zugunsten des gemeinsamen Kriegsgegners Russland; man müsse daher gegen sie einschreiten. Weil Genozid nicht verjährt, kann die Frage nach etwaigen Entschädigungszahlungen durch Berlin nicht prinzipiell abgewiesen werden – ein Umstand, der mit dafür verantwortlich ist, dass die Bundesregierung jede Anerkennung des Völkermordes bislang konsequent vermieden hat.
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