Bundesregierung will weitere Munitionslieferungen genehmigen, während Israel vor dem Internationalen Gerichtshof steht

Deutsche Waffen gegen Gaza

Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung den Export von Rüstungsgütern im Wert von 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt; damit lag das Land auf Platz 7 der Rangliste deutscher Rüstungskunden weltweit. Berlin erlaubte etwa den Export von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen und von 500.000 Schuss Munition für halb- und vollautomatische Schusswaffen, zudem die Ausfuhr von 239 Zündern und 44 Treibladungen. Der Wert allein der Kriegswaffen, für deren Lieferung an Israel die Bundesregierung grünes Licht gab, liegt bei 20,1 Millionen Euro. Ausfuhrerlaubnisse wurden jedoch vor allem in den Bereichen Landfahrzeuge beziehungsweise Wartung und Reparatur erteilt. Genehmigt hat der Bundessicherheitsrat darüber hinaus Ende vergangenen Jahres den Export des inzwischen sechsten deutschen U-Boots, das die israelische Marine erhalten soll. Grundsätzlich war die Lieferung bereits im Jahr 2006 beschlossen worden; die Auslieferung dürfte nun, wie es heißt, „kurz bevorstehen“. Berichten zufolge ist der Turm des neuen U-Bootes länger und breiter als üblich und damit laut Auffassung von Fachleuten in der Lage, Raketensysteme aufzunehmen, die Atomwaffen tragen können.

Aktuell bereitet die Bundesregierung eine zusätzliche Lieferung von Panzermunition vor. Dabei handelt es sich um rund 10.000 Schuss einer 120-Millimeter-Präzisionsmunition, wie sie vom Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall hergestellt wird. Diese Munition ist in Israel offenbar knapp; jedenfalls hatten die Vereinigten Staaten bereits im Dezember eine Lieferung von fast 14.000 Schuss im Wert von rund 106,5 Millionen US-Dollar genehmigt. Die Biden-Regierung hatte den Export mit einer Sondererlaubnis unter Umgehung des Kongresses gestattet, nachdem Außenminister Antony Blinken erklärt hatte, es gebe einen „Notfall, der den sofortigen Verkauf verlangt“. Berlin hat, so wird berichtet, bereits im November eine entsprechende Anfrage erhalten, prüft sie seither und hat sich faktisch, so heißt es, geeinigt, der Anfrage nachzukommen. Der Vorgang ist auch deshalb heikel, weil auch die Ukraine 120-Millimeter-Munition benötigt und die Industrie schon längst keine mehr auf Lager hat, weshalb der israelische Bedarf aus den Beständen der Bundeswehr gedeckt werden muss. Deren Lager könnten binnen sechs bis acht Monaten wieder gefüllt werden, heißt es – jedenfalls dann, wenn nicht die komplette Neuproduktion in die Ukraine exportiert wird.

Die offenbar kurz bevorstehende offizielle Genehmigung für die Munitionslieferung erfolgt, während Israel sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen die von Südafrika eingereichte Klage verteidigen muss, mit seiner Kriegführung im Gazastreifen einen Genozid zu begehen. In der öffentlichen Debatte verteidigen nur wenige Staaten Israel gegen den Vorwurf; dies tun insbesondere die USA, Kanada, Britannien, Guatemala sowie Deutschland. Jenseits Europas und Nordamerikas wird Südafrikas Klage allerdings weithin unterstützt. Das ist nicht nur bei der Arabischen Liga und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) der Fall, sondern beispielsweise auch bei Brasilien. In Brasília hieß es, man hoffe, die aktuelle Klage werde Israel veranlassen, „alle Handlungen und Maßnahmen, die einen Völkermord darstellen könnten, sofort einzustellen“.

Scharfe Kritik an der deutschen Entscheidung, in dem IGH-Verfahren als Drittpartei zu intervenieren, hat Hage Geingob geübt, der Präsident Namibias, wo das Deutsche Reich im Jahr 1904 den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts beging. Geingob drückte seine „tiefe Sorge“ darüber aus, dass die Bundesregierung „die moralisch ehrenwerte Anzeige zurückweist, die Südafrika vorgebracht hat“. „Deutschland kann moralisch nicht seine Verpflichtung gegenüber der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen bekräftigen, einschließlich Reue für den Völkermord in Namibia, während es ein Äquivalent zu einem Holocaust und einem Genozid in Gaza unterstützt“, erklärte Geingob und appellierte an die Bundesregierung, ihren Schritt möglichst noch einmal zu überdenken: „Kein friedliebendes menschliches Wesen kann das Blutbad ignorieren, das an Palästinensern in Gaza verübt wird.“ Auf Empörung ist im Globalen Süden insbesondere auch gestoßen, dass die Bundesregierung erklärt, der Genozidvorwurf entbehre „jeder Grundlage“ und werde politisch instrumentalisiert. Südafrika hat seinen Vorwurf in einer ausgefeilten Klageschrift sorgfältig sowie streng sachlich, nicht politisch begründet. Ob dies ausreicht, entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern der IGH.

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"Deutsche Waffen gegen Gaza", UZ vom 26. Januar 2024



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