Über korrupte Betriebsräte

Der Weichkochschutz

In einigen Medien ergötzt man sich mal wieder an Berichten über Betriebsratsmitglieder, die sich angeblich über Aufsichtsratsmandate ihre Taschen füllen. Jüngste Beispiele: Der Wechsel von VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh in die oberste Konzernführung bei Traton oder der Rücktritt eines Betriebsratsvorsitzenden der VW-LKW-Sparte MAN.

Unbestritten ist, dass es Kollegen und Kolleginnen gibt, die sich korrumpieren lassen durch Dienstwagen, Sonderboni oder vielleicht auch nur durch das besondere „Ansehen“, das sie bei der Unternehmensführung genießen.
Besonders kritisch wird es bei den extrem hohen Bezügen im Umfeld von Aufsichtsratsmandaten in aktiennotierten Konzernen. Mein Problem ist nicht, dass dort auch die Betriebsratsmitglieder, die in diesen Gremien sitzen, viel Geld bekommen, sondern dass die Vergütungen in diesen Gremien so hoch sind.

Aufsichtsräte sind Gremien, die durch das Kapital geschickt genutzt werden, um Betriebsratsmitglieder in die Unternehmensstrategie einzubinden, sie zu Ko-Managern zu machen. Diese Strategie ist ein Element des Klassenkampfes. Sie beginnt bei der Orientierung auf eine reine Standortpolitik, geht weiter bei dem Versuch, in Einzelpunkten von Tarifvereinbarungen betrieblich abzuweichen, bis hin zu kleinen oder größeren Geschenken.

Die allermeisten, die in den mittelständischen Betrieben für die Interessen ihrer Belegschaften kämpfen, sind davon weit entfernt. Sie haben eher mit den Versuchen der Unternehmer zu kämpfen, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Ganze Heerscharen windiger Rechtsanwälte sind darauf spezialisiert, betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln.

Trotzdem ist es erforderlich, Fälle von Vorteilsnahme in Umfeld von Betriebsratsarbeit zu vermeiden. Dies kann nur durch die eigenen Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Ein aktiver und politisch geschulter gewerkschaftlicher Vertrauensleutekörper ist der beste Schutz davor, dass Betriebsratsmitglieder vom Kapital bestochen oder weichgekocht werden können.

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"Der Weichkochschutz", UZ vom 24. September 2021



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