Antifaschistin soll weiter überwacht werden

Der Staat gegen Gingold

VVN-BdA Hessen

Vor kurzem wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage von Siliva Gingold gegen den Verfassungsschutz zurück. Wir dokumentieren die Stellungnahme des Landesverbandes Hessen der VVN-BdA.

Im Mai 2013 hat Silvia Gingold Klage gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz erhoben. Damit wollte sie erreichen, dass die über sie gesammelten Daten gelöscht werden und die Beobachtung durch den Geheimdienst eingestellt wird. Nach sechs Jahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden, der Verfassungsschutz dürfe die heute 77-Jährige weiterhin beobachten und somit ihre grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte einschränken.

Silvia Gingold erwägt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Die Organisation in der Tradition der Verfolgten des Naziregimes, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), ermutigt Frau Gingold, diesen Schritt zu gehen. Die Verfolgtenorganisation ist selbst daran interessiert, dass dieser „Fall“ geklärt wird. Denn das Landesamt für Verfassungsschutz behauptet als Begründung für die Beobachtung Gingolds, die VVN-BdA werde als „linksextremistisch beobachtete Organisation bewertet“. Dies, obwohl die VVN-BdA in keinem Bericht von Verfassungsschutzbehörden erwähnt wird.

Die Lehrerin im Ruhestand und Tochter der jüdischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold steht seit ihrer Jugend unter Beobachtung des Inlandsgeheimdienstes. Dieser weiß zu berichten, Silvia Gingold habe aus der Biografie ihres Vaters öffentlich gelesen. Sie war Vorstandsmitglied der hessischen VVN-BdA. „Wir wissen, auch weitere ehrenamtlich tätige Mitglieder unserer Organisation werden vom Verfassungsschutz bespitzelt. Menschen sollten ermutigt werden, sich, wie Silvia Gingold, antifaschistisch zu engagieren, statt ihnen zu unterstellen, sie wären eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“, erklärt Norbert Birkwald, Sprecher der VVN-BdA in Hessen, der selbst „Beobachtungsobjekt“ des Geheimdienstes ist. „Es geht um den guten Ruf unserer Organisation.“

Die VVN-BdA fordert Boris Rhein (CDU), den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, auf, das Landesamt für Verfassungsschutz anzuweisen, die Bespitzelung von Antifaschisten, die schließlich die Grundwerte der Hessischen Verfassung und des Grundgesetzes verteidigen, einzustellen und die gespeicherten Daten zu vernichten. Damit könnte Silvia Gingold der Gang nach Karlsruhe erspart bleiben.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Der Staat gegen Gingold", UZ vom 9. Februar 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit