Den Haag nicht zuständig

Zunächst hatte Venezuelas Regierung empört darauf regiert, dass die Anklagebehörde beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Voruntersuchungen gegen das südamerikanische Land aufnehmen will. Doch letztendlich reagierte die venzolanische Regierung gelassen, bot ihre Mitarbeit an und gab an, sie habe nichts zu verbergen. Die Mitteilung von Chefanklägerin Fatou Bensouda kam Donnerstag letzter Woche: Ermittlungen gegen Caracas und Manila würden eingeleitet. Bei den Philippinen geht es um den von der Regierung Duterte ausgerufenen „Antidrogenkrieg“. Venezuela wird vorgeworfen, dass Sicherheitskräfte im vergangenen Jahr „häufig exzessive Gewalt“ bei den Protesten gegen die Regierung angewendet hätten.

Trotz der Bereitschaft, dem IStGH bei der Aufklärung der Anschuldigungen zu helfen, sieht Venezuelas Regierung nicht, dass der Gerichtshof in Den Haag zuständig sei. Dieser sei eine „Ergänzung“ zur Justiz der Mitgliedsländer. Aktiv werde er nur in dem Fall, dass Staaten sich weigern, einen Vorfall selbst zu untersuchen oder juristisch aufzuarbeiten. Auf Venezuela treffe dies nicht zu.

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"Den Haag nicht zuständig", UZ vom 16. Februar 2018



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