Unter Protest verlassen die ersten Staaten Afrikas den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Seit seiner Errichtung habe der IStGH ausschließlich Verfahren gegen Bürger afrikanischer Staaten eröffnet, heißt es zur Begründung; trotz zahlreicher Kriegsverbrechen von Soldaten der westlichen Staaten sei kein einziger Prozess gegen diese eingeleitet worden. An der Gründung des IStGH ist Deutschland führend beteiligt gewesen.
Die Bundesrepublik fördert den IStGH und ist nach Angaben des Auswärtigen Amts „nach Japan der größte Beitragszahler“. Zudem stellt sie Richter für den IStGH. Im Auswärtigen Amt heißt es, die Institution müsse „Akzeptanz als ‚Weltstrafgericht‘“, erlangen.
Diese Akzeptanz ist in den vergangenen Jahren deutlich geschwunden. Dies hat mit der auffallenden Konzentration des IStGH auf den afrikanischen Kontinent zu tun. Tatsächlich liegen die ersten acht Staaten, gegen deren Bürger der Gerichtshof Verfahren eingeleitet hat, alle in Afrika. In zahlreichen Ländern Afrikas macht sich schon seit Jahren Empörung über die offen zutage liegende Ungleichbehandlung durch den IStGH breit – zumal mutmaßliche Kriegsverbrechen der westlichen Mächte bislang zu keinem einzigen Verfahren geführt haben.
Kritische Beobachter hatten von Anfang an gewarnt, der IStGH werde in der Praxis zwar gegen schwächere Staaten, nicht aber gegen die westlichen Mächte ermitteln und sich daher als Instrument zur Disziplinierung der weniger einflussreichen UNO-Mitglieder erweisen. Im Oktober haben nun die ersten drei Staaten Afrikas die Konsequenz gezogen und ihren Austritt aus dem IStGH angekündigt – Burundi, Südafrika und Gambia. In Zukunft werden wohl weitere Staaten folgen.
Um dem Unmut gegen den IStGH hat Berlin eine Regelung unterstützt, nach der das Gericht ab dem nächsten Jahr auch in Fällen von Angriffskriegen tätig werden könnte. Deutsche Völkerrechtler weisen darauf hin, dass die neue Regelung ausreichend Spielraum bietet, um weiterhin mögliche Gefahren von den westlichen Staaten und ihren Kriegen abzuwenden.