„Das ist ein Racheurteil“

Das Gespräch führte Markus Bernhardt

Interview mit Heiner Busch, Mitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und Redakteur der Zeitschrift „Bürgerrechte und Polizei“ (CILIP)

UZ: Aktuell gehen Justiz und Polizei verstärkt gegen die politische Linke vor. So wurde jüngst das Internetportal „linksunten.indymedia.org“ verboten. Wie bewerten Sie dieses Verbot?

Heiner Busch: Das Vorgehen gegen das Internetportal ist bereits rechtlich fragwürdig: Es ist völlig unklar, ob es sich hier überhaupt um einen Verein mit einer „organisierten Willensbildung“ handelt, wie es im Vereinsgesetz heißt. Bei „linksunten“ konnten ja alle möglichen Leute ihre Beiträge hochladen. Mit dem Argument, hier seien Aufrufe zur Gewalt veröffentlicht worden, hätte das Bundesinnenministerium auch Facebook verbieten müssen. Außerdem gab es hier regelmäßig auch Kritik an solchen Beiträgen. Ich habe eher den Eindruck, dass hier eine linksradikale Internetplattform beseitigt werden sollte, die zum Beispiel in Sachen Aufklärungsarbeit von neofaschistischen Aktivitäten einiges geleistet hat. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) betreibt hier eine Art Propaganda der Tat gegen sogenannte Linksextremisten, die er schon kurz nach dem G20-Gipfel in Hamburg auf eine Stufe mit islamistischen Terroristen und Neonazis gestellt hat. Das Ministerium und die Polizei erklärten zudem vor den Medien, bei den vermeintlichen Betreibern der Internetseite seien Waffen sichergestellt worden. Erst nachträglich räumte man ein, dass die Schlagstöcke etc. nicht bei ihnen, sondern in einem linken Zentrum gefunden worden sein sollen.

UZ: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem Verbot und den Auseinandersetzungen, zu denen es bei den Protesten gegen den G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg kam?

Heiner Busch: Der Bundesinnenminister will bereits vor den Ausschreitungen in Hamburg an einem Verbot von „linksunten.indymedia“ gearbeitet haben. Natürlich handelt es sich bei dem Verbot auch um ein Wahlkampfmanöver.

UZ: Im Nachgang der Hamburger Proteste wurden immer mehr Details über die Polizeieinsätze und damit einhergehende Übergriffe der Beamten bekannt. Haben Sie genügend Vertrauen in Justiz und Polizei, dass von den Beamten begangene Rechtsverstöße aufgearbeitet werden?

Heiner Busch: Ganz im Gegenteil zu dem, was Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) nach dem Gipfel behauptet hat, hat es beim G20-Gipfel rechtswidrige Polizeigewalt gegeben. Und zwar nicht zu knapp! Das hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie im Bericht über seine Demons­trationsbeobachtung herausgestellt. Dass der Sonderausschuss, den die Hamburger Bürgerschaft kürzlich eingesetzt hat, ein geeignetes Mittel zur Aufklärung ist, glaube ich nicht. Im Gegensatz zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat er nicht die vollen Frage- und Beweisaufnahmerechte.

UZ: In Hamburg wurden bereits die ersten Urteile gegen G20-Gegner gefällt. Diese fielen vom Strafmaß her drakonisch aus. Folgen die Hamburger Amtsrichter der Vorgabe der Politik, die sich für „harte Strafen“ ausgesprochen hatte, oder ist die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt?

Heiner Busch: Das Urteil gegen den aus den Niederlanden stammenden jungen Mann ist vollkommen daneben. 31 Monate Haft für zwei angebliche Flaschenwürfe, das ist ein Racheurteil. Bei 31 Monaten gibt es keine Bewährung mehr. Wenn der Betroffene wie üblich zwei Drittel absitzen muss, sitzt er 20 Monate im Knast. Das generelle Problem ist außerdem, dass bei Auseinandersetzungen mit der Polizei die Beamten vor Gericht in einer Art Doppelfunktion als Zeugen, aber auch als Geschädigte auftreten. Die Chancen für die Beschuldigten, gegenteilige Beweise zu erbringen, stehen daher sehr schlecht. Hinzu kommt, dass die G20-Prozesse in einer aufgeheizten Stimmung stattfinden.

UZ: Die ver.di-Jugend NRW-Süd hat kürzlich eine Erklärung initiiert, in der dazu aufgerufen wird, das Demonstrationsrecht zu verteidigen. Sehen Sie dieses demokratische Grundrecht ebenfalls in Gefahr?

Heiner Busch: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist stets in Gefahr und unter Druck. Das war auch vor dem G20-Gipfel schon der Fall. Am vergangenen Wochenende im sächsischen Wurzen waren erneut schwerbewaffnete SEK-Beamte bei einer Antifa-Demonstration im Einsatz. Wir erleben in den letzten Jahren immer wieder, dass gegen Demonstrationen teils absurde Auflagen oder gar Verbote verfügt werden, gegen die erst einmal juristisch vorgegangen werden muss. Auch bei Demonstrationen selbst wird das Vorgehen der Polizei immer rüder. Hamburg ist da kein Einzelfall, wenngleich der G20-Einsatz schon hervorsticht.

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"„Das ist ein Racheurteil“", UZ vom 8. September 2017



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