DKP Lauchhammer kämpft für Kunstgießerei

Das Herz der Stadt

Die Kunstgießerei Lauchhammer KG hat Insolvenz angemeldet. Grund dafür sei mangelnde Nachfrage, wie der zuständige Insolvenzverwalter laut einem Bericht des „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ mitteilte. Von der Entscheidung seien 26 Beschäftigte betroffen, die vorerst über das Insolvenzgeld geschützt seien. Das Unternehmen gehört zu den ältesten in Deutschland. Es wurde im Jahr 1725 als Kunst- und Glockengießerei Lauchhammer gegründet und produziert unter anderem Skulpturen, Geländer und Fensterbeschläge.

„Die nur noch 26 Arbeiter im Betrieb werden, wenn nicht sofort gehandelt wird, ihre Arbeit verlieren – ihr geniales Können wird für immer verloren gehen!“, warnt die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Lauchhammer. „Wir, die DKP hier am Ort, solidarisieren uns mit den Kolleginnen und Kollegen im Kunstguss. Wir werden alles (und das meinen wir so) tun, um so viel Unterstützung zu mobilisieren wie irgend möglich. Das ist jetzt das Wichtigste – es muss und es kann verhindert werden, dass dieser Stadt endgültig das Herz aus dem Leib gerissen wird, eure Arbeit muss und kann erhalten werden!“.

An den vom Insolvenzverwalter angegebenen Grund glauben die Kommunistinnen und Kommunisten nicht. „Wir wissen, dass eine Anzahl von Anfragen nach ‚Schinkel‘-Möbeln nicht oder ausweichend beantwortet wurde. Wir kennen zumindest eine Nachfrage nach einem lebensgroßen Statuenguss, die bisher – nach zwei Jahren – noch immer nicht beschieden oder auch nur mit einem detaillierten Angebot beantwortet wurde.“ Bei dieser Anfrage habe es sich um einen potentiellen Auftrag im sechsstelligen Bereich gehandelt. Die DKP Lauchhammer fordert die Geschäftsleitung auf, diese nicht erfolgten Entscheidungen zu erklären.

Darüber hinaus fordert die DKP Unterstützung vom Land Brandenburg und von der IG Metall im Kampf um die Erhaltung der Arbeitsplätze. Dabei handele es sich um „kurzfristige Maßnahmen, sie wirken auch nur auf kurze Zeit“. Langfristig könne das Problem nur durch die Überführung der Kunstgießerei in Gemeineigentum gelöst werden. „Das Grundgesetz enthält die soziale Verpflichtung von Eigentum und erlaubt andernfalls die Überführung in Gemeineigentum. Das muss geschehen!“

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"Das Herz der Stadt", UZ vom 18. Oktober 2024



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