Zum Leserbrief „Finger weg vom Grundgesetz“, UZ vom 24. Juli

Das Grundgesetz nutzen

Dieter Keller, Fellbach

Danke, Norbert Birkwald, für die Klarstellung zum Artikel von Christian Sprenger „Enteignen per Grundgesetz?“ (…) Es waren immer die Kommunistinnen und Kommunisten, die das Grundgesetz verteidigten und sich zu ihm bekannten. Dafür wurden sie vom Klassengegner und seinen politischen Marionetten verfolgt, verurteilt, verboten, in Gefängnisse gesteckt oder erhielten Berufsverbote. Nicht wir stellen das Grundgesetz in Frage. Es ist der Klassengegner, der es verfälscht, außer Kraft setzt und mit Füßen tritt.

Wichtig ist die Feststellung von Norbert Birkwald, dass das Grundgesetz keine Gesellschaftsform festschreibt. Das ist ein Pfund, das wir niemals aus der Hand geben dürfen. Es ermöglicht die rechtliche Grundlage für den Kampf gegen den Kapitalismus. Macht ihn sogar erforderlich. Gleichzeitig auch für die Enteignung und Überführung der Schlüsselindustrien, der Banken, Monopole und der Energiewirtschaft in gesellschaftliches Eigentum unter demokratischer Kontrolle. Eine völlig andere Frage ist, wie wir das gemeinsam mit anderen Kräften durchsetzen können. In einem aber bin ich mir sicher: Wir schaffen das nicht, indem wir Kommunistinnen und Kommunisten in unserem Kampf für den Sozialismus die Hand am Grundgesetz anlegen. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wir müssen das Grundgesetz nutzen, um noch wirkungsvoller den Kampf gegen die Macht der Monopole zu führen. 2008 zu 40 Jahre DKP gaben wir einen Aufkleber heraus, in dem wir unser Ziel und ein Stück Weg dorthin formulieren: „Unser Ziel bleibt sozialistisch, weil der Kapitalismus Mist ist! Enteignet Banken und Finanzkonzerne. Verstaatlichung unter demokratischer Kontrolle nach Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes!“ Dabei sollte es bleiben. Da darf es kein Zurück geben.

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"Das Grundgesetz nutzen", UZ vom 31. Juli 2020



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