Das Gebot der Stunde

Von Anne Rieger

Es liegt nicht in unserer Macht, wie viele Flüchtlinge kommen“, wird Angela Merkel zitiert. Die Bundeskanzlerin eines der ökonomisch und militärisch mächtigsten Länder der EU legt ihre Hände in Unschuld aneinander. Heuchlerisch ist diese medial inszenierte scheinbar hilflose Aussage der mächtigsten Frau der Welt, wie sie gerne genannt wird.

Deutschland ist der viertgrößte Waffenexporteur der Welt. Wer Waffen liefert, treibt Menschen in die Flucht. Davon aber, dass deutsche, europäische und amerikanische Rüstungskonzerne keine Waffen mehr in diese Krisenregionen verkaufen sollen, ist bei Merkel kein Wort zu hören.

Umso wichtiger wird die Diskussion um Rüstungskonversion auf dem am Sonntag beginnenden 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall sein. Eine Woche lang werden die Delegierten drei Entschließungen, fünf Leitanträge des Vorstands, 455 politische und 39 Satzungsanträge aus den Ortsverbänden diskutieren. Darunter befinden sich 24 Anträge zu Rüstungskonversion, Diversifikation und Friedenspolitik.

Geht es nach den Vorstellungen der Antragsberatungskommission, werden sie auf zwei Anträge zusammengeschmolzen oder in der Entschließung „Gesellschaftspolitik“ „verabschiedet“ werden. Gar zur Ablehnung empfohlen wird der Antrag aus Fürth „Keine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr“.

Der Antrag aus Hamburg „Für Frieden, Konversion und Abrüstung“, eine gute Grundlage für die zukünftige Position der IG Metall in Friedens- und Konversionsfragen, wird zur Annahme empfohlen. Ihm werden sechs Anträge zugeordnet. Gestrichen werden soll allerdings der Satz „Gewerkschaftliche Arbeitskreise, eine enge Zusammenarbeit mit der Friedensbewegung und eine Kampagne sind dazu erforderlich.“ Wenn der Antrag nicht nur eine Willenserklärung bleiben soll, sind gerade solche Arbeitskreise und eine Kampagne dringend notwendig. Denn das war es, was die Konversionsbewegung in den 70er Jahren stark gemacht hat, und wo auch heute Argumente und Druck gegen die Rüstungskonzerne entwickelt werden können.

Die Forderung findet sich auch in vielen anderen Anträgen wieder, verstärkt um die Forderung, dass die IGM „in dieser Debatte eine aktive und steuernde Rolle übernehmen“ müsse (Aachen, Hamm-Lippstadt, Gevelsberg, Hattingen, Duisburg-Dinslaken) und die Debatte „pro-aktiv betrieben werden“ müsse (Jena-Saalfeld).

Der Antrag aus Augsburg beschäftigt sich mit der zweiten brennenden Frage der IG Metall zu diesem Thema, der „Beschäftigungssicherheit in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland“. Er wird mit umfangreichen Änderungsvorschlägen zur Annahme empfohlen. Ihm sollen acht Anträge zugeordnet werden.

Wenn man aber – wie die Antragskommission empfiehlt – im Hamburger Antrag, gestützt von vielen anderen, fordert, die „Rüstungsproduktion und Rüstungsexporte weltweit ganz abzuschaffen“, dann im Augsburger Antrag aber beschließen soll „Von staatlicher Seite … die Grundlagenforschung weiterhin zu unterstützen sowie die Vernetzung der Forschung auszubauen“, ist das ein offensichtlicher Widerspruch und friedenspolitisch kontraproduktiv. Auch der Folgesatz „Staatliche Aufträge müssen einen Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten, insbesondere auch für Diversifikation- und Konversionsprojekte, decken“, lässt sich in eine friedenspolitische Position der IG Metall nur umbauen, wenn die Worte „insbesondere auch“ gestrichen werden.

Wichtige weitere konkrete friedenspolitische Forderungen aus den 22 nicht zur Annahme empfohlenen Anträgen, die auf dem Gewerkschaftstag nicht verloren gehen sollten, können hier nur beispielhaft genannt werden: „Arbeitszeitverkürzungen können … Beschäftigungsprobleme auffangen“ (Schwäbisch Hall + Hamm-Lippstadt), Aktualisierung des „alten Aktionsprogramms Rüstungskonversion“ (Schwäbisch Hall, Hagen), „keine Hermesbürgschaften für Waffengeschäfte mit sog. Drittländern“ (Bremen), „keine Finanzierung von Rüstungsexporten mit Steuergeldern“ (Aachen + Gevelsberg-Hattingen), „restriktive parlamentarische Kontrolle von Waffenexporten“ (Gevelsberg), Ablehnung der „Produktion von Drohnen, die zur Kriegsführung geeignet sind“ (Frankfurt), „Koordinierungsstelle Konversion“ beim „Vorstand“, die Verurteilung der „Produktion von Rüstungsgütern und aller Waffenexporte“ (Heidenheim), Zusammenarbeit mit „betriebsübergreifenden Instituten oder Hochschulen“ (Heidenheim + Velbert, Dortmund), „gesellschaftliche Ächtung von Krieg und Militarismus“ (Hanau-Fulda), „Aufklärung über Zusammenhänge zwischen ‚dem ungehinderten Zugang zu Rohstoffen’ und ‚der strategischen Erweiterung von Absatzmärkten’ und Militäreinsätzen“ (Frankfurt), „paritätisch besetzte Umstellungsausschüsse“ in Rüstungsunternehmen (Dortmund).

Die AntragstellerInnen sind gut beraten, zu prüfen, ob ihre Anliegen sich in den zwei zur Annahme empfohlenen Anträgen und der Entschließung wiederfinden.

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"Das Gebot der Stunde", UZ vom 16. Oktober 2015



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