Vor 40 Jahren hat der Arbeitsrechtler Rolf Geffken ein grundlegendes Handbuch mit dem Titel „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ verfasst. Zum Jahreswechsel erscheint eine Neuauflage des Werks. Darüber sprachen wir mit dem Autoren.
UZ: Mit welchen Verstößen gegen das Arbeitsrecht werden Sie als Arbeitsrechtler heute hauptsächlich konfrontiert? Und welche Hilfe bietet Ihr Buch anderen Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Situationen?
Rolf Geffken: Zunächst einmal ist die Bereitschaft, überhaupt Rechte wahrzunehmen, gesunken. Es hat sich in den letzten 40 Jahren vor allem in prekären Beschäftigungsverhältnissen eine „Anpassung“ an das Unrecht, eine Gewöhnung an den Rechtsbruch breitgemacht. Die wichtigsten Rechtsverstöße sind: Ungerechtfertigte Kündigungen, vor allem auch Bagatellkündigungen wie im „Fall Emmely“, keine Überstundenvergütungen, Nichteinhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, ungerechtfertigte Abmahnungen, Diskriminierungen, aber auch Probleme im Falle der Krankheit von Beschäftigten. Das Buch bietet zweierlei: Zum einen eine „alternative Rechtsinterpretation“ aus der Sicht der Beschäftigten bei der Anwendung des Rechts. Zum anderen aber auch eine politische und historische Analyse des Rechts. Das Erstere ist notwendig, weil viele Abwehrversuche an einer oft behaupteteten „Aussichtslosigkeit“ scheitern – auch im Fall Emmely war der Betroffenen vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz zunächst geraten worden, wegen „Aussichtslosigkeit“ nichts zu unternehmen. Das Letztere ist notwendig, um jede „Gewöhnung“ an das Unrecht und an den Abbau von Rechten zu verhindern: Recht und Rechtsanwendung sind das Ergebnis bestimmter Kräfteverhältnisse und zwar generell, aber auch im Einzelfall. Es gilt die Erinnerung daran wach zu halten, aber auch im Einzelfall Betroffenen ganz konkret Mut zu machen. Zugleich ist es Aufgabe des Buches, vor allem Betroffene gegen die bei Unternehmern beliebte „Technik der Verblüffung“ zu wappnen, mit der sich schon so mancher hat „über den Tisch ziehen“ lassen.
UZ: Als Sie die erste Ausgabe Ihres Handbuchs verfasst haben, kannten wir in der BRD keine Leiharbeit, keine Befristungen, keine geringfügig Beschäftigten und keine Arbeit auf Abruf. Wie konnten nach Ihrer Auffassung diese massiven Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse durchgesetzt werden?
Rolf Geffken: Die erste Ausgabe haben wir bewusst in weiten Teilen in das Buch mit eingearbeitet und erkennbar gemacht. So wird noch deutlicher, was sich in den letzten 40 Jahren geändert, das heißt überwiegend: verschlechtert hat. Doch zugleich folgt aus diesem Vergleich auch eine Vision, denn wenn die Leiharbeit einmal faktisch verboten war und wenn Befristungen nur ausnahmsweise zulässig waren und die Arbeit auf Abruf unbekannt war: Warum soll dann das Verbot der Leiharbeit und das Verbot von Befristungen heute eine „undurchsetzbare Maximalforderung“ sein? Hatten wir in Westdeutschland 1979 den Sozialismus? Mitnichten. Aber wir hatten andere – auch internationale – Kräfteverhältnisse. In der ersten Ausgabe hatten wir an mehreren Stellen einen Vergleich zur Rechtslage in der DDR angestellt und tatsächlich war es damals die Bundesregierung selbst, die in umfangreichen Dokumentationen einen Rechtsvergleich mit der damals nicht als „Unrechtsstaat“ titulierten DDR vorgenommen und sich auf einen „Systemvergleich“ eingelassen hatte. Heute gibt es keinen Systemvergleich mehr, aber eine seit Jahrzehnten wirksame Unterordnung unter die Ideologie des Neoliberalismus. Das Arbeitsrecht verdankt seine Entstehung einer Revolution, nämlich der von 1918. Als in den Novembertagen von 1918 auch die „Systemfrage“ gestellt wurde, war die herrschende Klasse bereit, wesentliche Zugeständnisse innerhalb des Systems zu machen, um den Kapitalismus zu retten. Und dieses Zugeständnis hieß: Arbeitsrecht. Ähnlich war es nach 1945, als das von den Nazis zerstörte Arbeitsrecht wieder neu rekonstruiert werden musste. Während noch Ende der 1980er Jahre die Gewerkschaften offensiv für eine Veränderung der Kräfteverhältnisse in den Betrieben eintraten, verzeichnen wir seit den 1990er Jahren einen kontinuierlichen Abbau von Rechten. Über allem schwebt dabei die Ideologie des Neoliberalismus, die uns glauben machen will, Arbeitnehmer seien ihres Glückes Schmied. Unter der Maske der Flexibilität wurden unternehmerische Risiken immer mehr auf die Beschäftigten abgewälzt. Und: Seit dieser Zeit beobachten wir das Phänomen, dass mit Hilfe von Tarifverträgen (die an sich Mindeststandards schaffen sollten) die gesetzlichen Mindeststandards unterlaufen werden. Das muss aufhören und das kann aufhören!
UZ: Ist der DGB auf die Veränderung des Kräfteverhältnisses eingestellt?
Rolf Geffken: Der DGB hatte in den 1980er Jahren noch Visionen im Arbeitsrecht. Er forderte damals ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Heute – absurd genug – muss das niemand mehr fordern, weil seit dem Einigungsvertrag die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch sogar Verfassungsrang hat … Warum? Weil damals auch und gerade von der „Bürgerbewegung“ in der DDR das dortige Arbeitsgesetzbuch als Errungenschaft betrachtet worden war. Doch heute wird – im breiten politischen Konsens – diese Forderung einfach ignoriert, auch von den Gewerkschaften. Notwendig ist das offensive Eintreten für ein fortschrittliches einheitliches Arbeitsgesetzbuch, aber auch für Tarifverträge, die keine Senkung von Mindeststandards mehr zulassen.
UZ: Sie halten dem DGB vor, dass er durch seine Tarifabschlüsse für Leiharbeit an der Absenkung von Standards beteiligt ist. Welche Alternativen sehen Sie dazu?
Rolf Geffken: Die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im DGB hält weiter an dem von ihr geschlossenen Tarifvertrag zur Leiharbeit fest. Mit diesem wird der im Gesetz bereits verankerte Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ebenso unterlaufen wie die Grenzen bei der Überlassungsdauer. Der Tarifvertrag muss sofort gekündigt werden, und längerfristig muss ein Verbot der Leiharbeit und von Werkverträgen verankert werden. Übrigens nicht nur im Interesse der einzelnen Beschäftigten sondern auch deshalb, weil Leiharbeit und Werkverträge zu einer unerträglichen strukturellen Spaltung von Belegschaften geführt haben die die kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten erschweren.
UZ: In den letzten Jahrzehnten haben die Belegschaften fast ausschließlich Abwehrkämpfe geführt, eine der wenigen Ausnahmen ist die Auseinandersetzung um die Entlastung des Pflegepersonals. Wie sehen Sie die Möglichkeiten, dass die Beschäftigten wieder in die Offensive kommen und Erfolge zu erkämpfen, beispielsweise für eine Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich?
Rolf Geffken: Das ist natürlich eine gewerkschaftspolitische und keine juristische Frage. Und doch geistern oft auch bei Streiks und um Streiks herum scheinbare „Rechtsfragen“. So fragen Lehrer bis heute: „Dürfen wir streiken?“ Wir beantworten dies in dem Buch mit einem klaren „Ja“ und zwar auf der Grundlage des Grundgesetzes, das das Streikrecht für „Jedermann und alle Berufe“ garantiert, aber auch auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Obwohl es nicht ein einziges Gesetz zum Streikrecht gibt, haben wir in Deutschland immer noch eine umfangreiche und komplizierte „Streikrechtsprechung“, auch dort wo das Streikrecht grundsätzlich anerkannt ist. Dagegen gibt es nur eine einzige Antwort: Es muss mehr gestreikt werden. Punkt. Was passieren kann, wenn man das Kampfmittel Streik jahrzehntelang als „Ausnahme“ behandelt, sehen wir bei amazon: Dort kämpft die größte Dienstleistungsgewerkschaft der Welt seit mehreren Jahren um den Abschluss eines einfachen Tarifvertrages und sieht sich dort auf das Kräfteverhältnis von Gewerkschaften und Unternehmern vergleichbar dem des Jahres 1900 zurückgeworfen.
Übrigens haben wir in dem Buch anhand von vielen Beispielen detailliert den Zusammenhang einer veränderten Streikpraxis mit der Streikrechtsprechung deutlich gemacht. Nicht unbedeutend ist in diesem Zusammenhang aber auch das Bewusstsein der Betriebs- und Personalräte. Diese sahen sich in den letzten 40 Jahren einer systematischen „Rechtsberieselung“ in reinen Rechtsschulungen ausgesetzt. Was in den 1970er Jahren noch selbstverständlich war in Westdeutschland, nämlich eine politische Sicht auf das Arbeitsrecht auf Gewerkschaftsseminaren, ist heute zur Ausnahme geworden: Private Veranstalter üben Betriebsräte in die Techniken juristischen Denkens ein und blenden dabei alle politischen Zusammenhänge aus. Das muss überwunden werden, und das Buch bietet vor allem auch mit seinen Fallbeispielen zahlreiche Alternativen für die Bildungsarbeit an. Übrigens steht auch der Autor selbst für „alternative“ Schulungen bereit.
Betriebs- und Personalräte haben für die Entwicklung eines gewerkschaftlichen Kampfbewusstseins weiter eine herausragende Rolle. Deshalb gibt es nur eine Seite, die an unpolitischen Rechtsschulungen ein Interesse hat: Die Unternehmer. Buch und Autor hingegen verbinden Recht und Politik.