Michael Gerber sitzt für die DKP im Stadtrat von Bottrop
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2018 die Grundsteuer für verfassungswidrig, da die Berechnung des Einheitswerts für Grundstücke und Gebäude zu Ungleichheiten gegenüber anderen Vermögenswerten geführt hat. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer setzt den Gesetzgeber erheblich unter Zeitdruck. Seit 25 Jahren gibt es die Bund-Länder-AG zur Reform der Grundsteuer, ohne dass bisher eine Entscheidung getroffen wurde. Bis Ende 2019 muss dafür eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Für die Gemeinden ist die Grundsteuer mit jährlichen Einnahmen von 14 Milliarden Euro nach der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die sie selber mit eigener Hebesatzung festsetzen dürfen.
Vom Grundsatz ist die Grundsteuer eine Vermögens- und Eigentumssteuer für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer. Unter der Kohl-Regierung wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Grundsteuer vom Hauseigentümer auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden kann. Die Schröder-Regierung hat diese Regelung später bei der Änderung der Mietgesetzgebung übernommen. 57 Prozent aller Haushalte in Deutschland wohnen zur Miete. Bei den Ein-Personen-Haushalten sind es 72 Prozent. Die große Mehrheit der Bevölkerung wird mit der Grundsteuer kräftig abkassiert.
Eine gesetzliche Neuregelung muss den Bodenwert eines Grundstückes zur Berechnungsgrundlage bei der Grundsteuer machen. Der Deutsche Mieterbund NRW fordert: „In diesem Zusammenhang sollten unbebaute Grundstücke stärker belastet werden als bebaute.“ Damit könnte die Grundstücksspekulation wirksamer bekämpft und der Druck, Neubauten zu errichten, erhöht werden. Dies führe zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und zur Senkung des Mietniveaus.
Der Deutsche Städtetag fordert eine Reform der Grundsteuer auf der Basis eines Bundesrats-Modells aus dem Jahr 2016. Danach sollen unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet werden. Bei bebauten Grundstücken kommt dann der Wert des Gebäudes hinzu. „Die Kommunen werden nach einer Reform auf dieser Basis maßvoll von ihrem Hebesatzrecht Gebrauch machen“, heißt es in einer Erklärung des Städtetages. Dies kann sich angesichts der politisch gewollten chronischen Unterfinanzierung der Gemeinden schnell als leere Versprechung herausstellen.
Insbesondere die Industrie wehrt sich gegen eine Berechnung der Grundsteuer auf den Bodenwert. In einer Erklärung des Bundes der deutschen Industrie (BDI) wird der Gesetzgeber aufgefordert: „Aus Sicht der Industrie ist eine Regelung nötig, die auf eine vollständige Neubewertung verzichtet. Eine völlige Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke (…) würde zu einem enormen Bewertungsaufwand für Unternehmen führen.“ Die Konzerne haben es bisher immer verstanden, ihre Grundsteuer gegenüber der Finanzverwaltung kleinzurechnen und wollen nicht daran rühren. Da die Grundsteuer steuerlich absetzbar ist, zahlt letztlich der Steuerzahler für die Industrie. Dies soll im Interesse der Konzerne und Großgrundbesitzer unangetastet bleiben.
Der Kampf für bezahlbare Mieten mobilisiert immer mehr Menschen. Das zeigte die Demonstration von 25 000 Menschen in Berlin sowie die 10 000 Unterschriften gegen eine Erhöhung der Grundsteuer in Bottrop.