Es war in der Nacht vom 11. auf 12. Dezember 2014, als die Nachtschicht nach einer Informationsrunde beim Betriebsrat spontan das Werk verlassen hatte, um gegen die vom Konzern geplante Auslagerung der Logistik-Sparte zu protestieren. Dem waren bereits mehrere Arbeitsniederlegungen vorangegangen (UZ berichtete).
Daimler reagierte mit Repressalien: 761 Abmahnungen wurden gegen die Streikenden ausgesprochen, etwa 1 300 Kolleginnen und Kollegen hatten an der Aktion teilgenommen; 32 Kollegen entschieden, sich juristisch gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
In einem Rundbrief teilen die Sprecher der 32 Kläger nun mit, dass Thomas Langenbach, aktiver Vertrauensmann und Ersatzbetriebsrat, eine weitere, „politisch motivierte“ Abmahnung und diverse Personalgespräche aufgedrückt bekommen hat. Der Grund sei, dass er eine Betriebsrätin kritisiert habe, die „für das Raubpaket der Werkleitung (Fremdvergabe, Ausdehnung der Leiharbeit, 92 Sonderschichten, verschärfte Arbeitsbedingungen, etc.) gestimmt hatte“. Dies werde vom Unternehmen als „Störung des Betriebsfriedens“ gewertet.
Die Güteverhandlung Thomas Langenbach gegen Daimler findet am Freitag, dem 16. Oktober, 12.00 Uhr im Saal 3 des Arbeitsgerichts Bremen (Am Wall 196) statt.
Die IG Metall verweigert den Streikenden Rechtsschutz, so auch in diesem Fall.
Des Weiteren heißt es im Rundbrief: „Aufgrund eines Protestbriefs von ca. 270 Kollegen an den 1. Vorsitzenden der IG Metall, sowie an den Bezirksleiter Küste, fand im August ein Gespräch mit Meinhard Geiken (Bezirksleiter) mit mehreren der 761 Abgemahnten statt. Geiken bekräftigte die Haltung der IG Metall, dass sie keinen Streik unterstütze, zu dem sie nicht selbst aufgerufen habe und bestätigte damit die Ablehnung des Rechtsschutzes. Er wollte die Sache aber dem Vorstand zur letztendlichen Entscheidung vorlegen. Aus Frankfurt gibt es bis dato keine Rückmeldung.“
Die IGM-Vertrauensleute des Daimler-Werkes in Bremen hätten sich auf einer Vollversammlung mit großer Mehrheit für einen Rechtsschutz für die Streikenden ausgesprochen.
Über den Streik, die Abmahnungen und die Klage dagegen wollten Vertreter der 32 klagenden IGM-Kollegen außerdem zu den Delegierten des Gewerkschaftstages der IG Metall sprechen, der vom 18.-24. Oktober in Frankfurt am Main stattfinden wird. Trotz einer ablehnenden Rückmeldung diesbezüglich aus der IGM-Zentrale planen die Bremer Kollegen zum Gewerkschaftstag nach Frankfurt zu fahren, um ihr Anliegen vorzutragen.