Wegen der Nutzung von Corona-Gästelisten steht die Polizei in der Kritik. Der Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, rechtfertigte, es gehöre zu den „Kernaufgaben der Polizei“, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. „Dazu kann auch – je nach landesrechtlicher Konkretisierung der Regelungen – die Möglichkeit gehören, Dokumente einzusehen, wie etwa solche Corona-Gästelisten.“
Derweil schwenkt Baden-Württemberg um. Laut Paragraf 20 des neuen Polizeigesetz ist es nicht nur bei der Verfolgung von Straftaten, sondern schon präventiv zum zulässig, Daten von unbeteiligten Zeugen zu erheben und auszuwerten (UZ vom 24. Juli). Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte jedoch: „Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.“