Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Das Aufbauprogramm mit dem Namen „Next Generation EU“ hat ein Volumen von 750 Milliarden Euro. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag im vergangenen Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte. Einen Teil des Geldes bekommen die EU-Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein.
Corona-Aufbaufonds rechtskräftig
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