Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) steht kurz vor dem Ratifizierungsprozess in den Parlamenten. Der DGB hatte bereits Ende 2014 eine ablehnende Position zum veröffentlichten CETA-Verhandlungsergebnis beschlossen und Nachverhandlungen gefordert. Kritisiert wurde insbesondere:
• dass CETA ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten beinhaltete,
• dass CETA keine effektiv durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten enthielt,
• dass CETA bei der Dienstleistungsliberalisierung einen Negativlistenansatz verfolgte und öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend schützte.
Unter dem Druck der öffentlichen Kritik ist es seitdem – im Zuge der „Rechtsförmlichkeitsprüfung“ und ohne die Verhandlungen selbst wieder aufzunehmen – zu Veränderungen im CETA-Text gekommen. Eine Analyse dieser Veränderungen zeigt: Kritikpunkte wurden teilweise aufgenommen und es hat Verbesserungen gegeben. Zahlreiche Probleme bleiben aber auch im jetzt zur Abstimmung stehenden CETA-Abkommen bestehen.
Der DGB lehnt Freihandel nicht ab. Insgesamt entspricht der CETA-Text trotz Verbesserungen noch nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen an ein zustimmungsfähiges Abkommen. Aus Sicht des DGB muss deshalb an verschiedenen Stellen durch die EU-Kommission weiter nachverhandelt werden. …
(Auszüge aus der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 5. April 2016)