Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) steht kurz vor dem Ratifizierungsprozess in den Parlamenten. Der DGB hatte bereits Ende 2014 eine ablehnende Position zum veröffentlichten CETA-Verhandlungsergebnis beschlossen und Nachverhandlungen gefordert. Kritisiert wurde insbesondere:
âą dass CETA ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten beinhaltete,
âą dass CETA keine effektiv durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten enthielt,
âą dass CETA bei der Dienstleistungsliberalisierung einen Negativlistenansatz verfolgte und öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend schĂŒtzte.
Unter dem Druck der öffentlichen Kritik ist es seitdem â im Zuge der âRechtsförmlichkeitsprĂŒfungâ und ohne die Verhandlungen selbst wieder aufzunehmen â zu VerĂ€nderungen im CETA-Text gekommen. Eine Analyse dieser VerĂ€nderungen zeigt: Kritikpunkte wurden teilweise aufgenommen und es hat Verbesserungen gegeben. Zahlreiche Probleme bleiben aber auch im jetzt zur Abstimmung stehenden CETA-Abkommen bestehen.
Der DGB lehnt Freihandel nicht ab. Insgesamt entspricht der CETA-Text trotz Verbesserungen noch nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen an ein zustimmungsfĂ€higes Abkommen. Aus Sicht des DGB muss deshalb an verschiedenen Stellen durch die EU-Kommission weiter nachverhandelt werden. âŠ
(AuszĂŒge aus der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 5. April 2016)