Der Bundestag hat eine Änderung des Bundeswahlgesetzes bewusst verschleppt. Die DKP hat deshalb am vergangenen Freitag eine Eilklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Um zur Bundestagswahl kandidieren zu können, müssen Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, bislang pro Bundesland in der Regel 2.000 Unterstützerunterschriften sammeln. Dieses Quorum ist angesichts leerer Innenstädte, des Ausfalls von Veranstaltungen und zum Teil des Verbots von Informationsständen kaum zu erfüllen. Das sieht auch die Bundestagsfraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ so. Die Partei hatte einen Antrag auf Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, der eine Senkung des Quorums auf 30 Prozent vorsah, weil die „Beibehaltung des im Hinblick auf die Pandemie verfassungswidrigen Zustands bei der bevorstehenden Wahl nicht tolerabel“ sei. Der Antrag wurde nicht im Bundestag behandelt, sondern in den Innenausschuss verwiesen. Die Vorsitzende des Innenausschusses teilte dem Anwalt der DKP am 22. April mit, dass vieles für eine Absenkung nicht auf, sondern um 20 bis 30 Prozent spreche. „Eine solche Änderung des Wahlgesetzes wäre ein Skandal“, so Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP. Die Absenkung des Quorums sei viel zu niedrig und komme viel zu spät. „Die DKP wird um ihre Kandidatur kämpfen, dafür braucht sie nun die Unterstützung aller Demokraten. Jede Unterschrift zählt“, so Köbele.
Bundestag bricht Verfassung
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