Der Bundesregierung ist die Diffamierung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wichtiger als ihre Informationspflicht gegenüber dem Bundestag. Dies muss man aus ihren Antworten auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ schließen (Drucksache 19/17233), mit der diese die Position der Bundesregierung zum Entzug der Gemeinnützigkeit des Verbandes erkunden wollte.
Der Verband wird de facto als ein größeres sicherheitspolitisches Problem eingestuft als Drohnenangriffe, bewaffnete Aktivitäten in der Ostukraine oder Waffentransporte in Kriegs- und Krisenregionen. Selbst bei diesen als Verschlusssache eingestuften Antworten war es Abgeordneten des Bundestages möglich, Unterlagen in der Geheimschutzstelle einzusehen.
Anders bei der VVN-BdA, denn – so Innen-Staatssekretär Günter Krings – Auskünfte könnten „negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden“ haben. Es könne so die Sicherheit der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigt werden. Selbst eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar wäre, müsse deshalb ausscheiden.
Welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu angeblichen Verstößen der VVN-BdA gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung haben soll, bleibt offen. Wo sie nicht gleich jede Auskunft verweigert, erklärt sie sich für nicht für zuständig. Gleichzeitig bagatellisiert sie Vorfälle extrem rechter Gesinnung in den den Sicherheitsbehörden nach denen ebenfalls gefragt worden war.
Die Bundesregierung hebelt dadurch die Kontrollmechanismen der parlamentarischen Demokratie aus und verweigert sich dem antifaschistischen und demokratischen Geist des Grundgesetzes.
„Damit erteilt die Bundesregierung dem sogenannten Verfassungsschutz einen Freifahrtschein für die weitere Diffamierung antifaschistischer Organisationen wie der VVN-BdA. Diese Diffamierungen können für zivilgesellschaftlich vielfältig engagierte Organisationen das finanzielle Aus bedeuten. Angesichts wachsender antisemitischer, rassistischer und sozialdarwinistischer Verschwörungsideologien ist das ein fatales Signal“ erklärte die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth.
Die VVN-BdA fordert mit Nachdruck die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit und ein Ende der Nennung in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder.
Eine wirksame parlamentarische Kontrolle des sogenannten Verfassungsschutzes ist offensichtlich unmöglich. Daraus gibt es nur eine Schlussfolgerung: die Auflösung dieser Behörde.