Das Bundesinnenministerium hat eine neue Verordnung zur erleichterten Einbürgerung von Nachfahren der deutschen Staatsbürger erlassen, die infolge von NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatten. Die Bundesregierung wolle bei diesen Verfahren mehr „Wohlwollen“ bei den sogenannten Ermessenseinbürgerungen zeigen.
„Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ihren Nachfahren einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Rückerwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu geben“, kristisierte die Innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, die Entscheidung der Bundesregierung.