Der Friedensaktivist Heinrich Bücker steht demnächst erneut vor Gericht. Noch immer muss er sich gegen den Vorwurf der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches wehren. Nach einer Gedenkrede zum Überfall auf die UdSSR war Bücker im vergangenen Jahr mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Sein Einspruch dagegen führte zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Am 27. April des vergangenen Jahres wurde Bücker dort freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel ein, nun geht der Fall in die nächste Instanz. Der Prozess findet am 26. Februar 2024 um 11.30 Uhr im Landgericht Berlin (Turmstraße 91, 10559 Berlin, Raum 731) statt.
Bücker wieder vor Gericht
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