Erstaunlich wieder mal, wie in einem UZ-Artikel zu diesem Thema ein doch ziemlich aussagestarker Fakt völlig ausgeblendet bleibt, der diese nicht gerade zufällig um Jahrzehnte verschleppte „Studie“ von Bundesjustizministerium und der BRD-Generalbundesanwaltschaft zum juristischen Personal der Bundesanwaltschaft charakterisiert – und gravierend relativiert. In der Deutschen Demokratischen Republik war 1965 erstmals im Staatsverlag der DDR das auch in der ehemaligen Bundesrepublik bekannt gewordene „Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“ über die Kontinuität der Karrieren von Nazis in maßgeblichen Positionen der BRD in Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft erschienen. Das deckte die „NS“-Vergangenheit von Ministern und Staatssekretären, von Generälen und Admiralen der Bundeswehr, Justizbeamten, Staatsanwälten und Richtern und weiteren Berufsgruppen auf – und die empirischen Grundlagen des Braunbuchs erwiesen sich als äußerst beständig. Die Irrtumsquote liegt deutlich unter einem Prozent, was das Buch vor zahllosen historischen Nachschlagewerken auszeichnet. 2002 erschien eine Neuausgabe in der edition ost (Eulenspiegel-Verlagsgruppe Berlin). Das Thema gehörte in der DDR zur Allgemeinbildung.
„Braunbuch“ von 1965
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