Bonner Appell

Betroffene von Berufsverboten haben den 75. Jahrestag des Grundgesetzes zum Anlass genommen, um auf die vielen Einschränkungen und Veränderungen hinzuweisen, die seitdem vorgenommen wurden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „Demokratischen Ratschlags“ verabschiedeten in der vergangenen Woche einen „Bonner Appell“. Seit dem 23. Mai 1949 sei das „Grundgesetz in 237 einzelnen Punkten geändert worden, oft in negativer Richtung: Remilitarisierung und Notstandsgesetze, Angriffe auf das Streik-, Asyl- und Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit, auch der sogenannte Radikalenerlass von 1972 haben es immer weiter eingeschränkt und ausgehöhlt“, heißt es darin. Krisen und Kriege sowie die massive Verschlechterung der sozialen Lage würden die Demokratie bedrohen. Um diese „zu schützen, brauchen wir auf keinen Fall den weiteren Abbau von Grundrechten, etwa durch Beschränkung des Versammlungsrechts, die massive Verschärfung von Polizeigesetzen, die Verschärfung des Disziplinarrechts im Öffentlichen Dienst, die faktische Abschaffung des Asylrechts, weitere Angriffe auf das Streikrecht und Einschränkungen der freien Meinungsäußerung“. Die Verfasser rufen dazu auf, „für den uneingeschränkten Erhalt der im Grundgesetz verbrieften Rechte und den Frieden zusammenzuarbeiten“.

Mehr Infos unter berufsverbote.de.

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"Bonner Appell", UZ vom 31. Mai 2024



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