Nachdem im Mai das Bundesverfassungsgericht das erst vier Jahre alte BND-Gesetz gekippt hat, verschickte die Bundesregierung einen Entwurf an verschiedene Interessenverbände, der von „netzpolitik.org“ veröffentlicht wurde. André Meister von „netzpolitik.org“ fasst den Gesetzentwurf zusammen: „Alles, was der BND macht, wird legalisiert und ausgeweitet.“ Beispielsweise hatte das Bundesverfassungsgericht eine „einschränkende Maßgabe zum Volumen“ der erfassten Daten gefordert. Das Kanzleramt schlägt eine „Volumenbegrenzung auf höchstens 50 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“ vor. Ein Wert, der so hoch ist, dass ihn der BND nie erreicht. Dabei neu ist, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst offiziell Daten von Bundesbürgern speichern und verarbeiten darf.
BND darf alles
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