Mahn- und Gedenkveranstaltung
am 7. September um 15.00 Uhr
auf dem
Sowjetischen Soldatenfriedhof
in Stukenbrock
Vor 80 Jahren, am 1. September 1939, überfiel die deutsche Wehrmacht heimtückisch das benachbarte Polen, das in diesem Krieg 6 Millionen Menschen zu beklagen hatte. Vorwand war ein von der SS organisierter Überfall auf den deutschen Sender Gleiwitz.
Es folgte am 22. Juni 1941 der Angriffs- und Vernichtungskrieg Deutschlands gegen die Sowjetunion. 27 Millionen sowjetische Bürger, davon 14 Millionen Zivilisten, verloren in diesem Krieg ihr Leben. Von den 5,7 Millionen sowjetischen Soldaten, die in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten waren, starben 3,3 Millionen. Sie wurden durch Hunger, Zwangsarbeit und Terror zu Tode gequält. Der Mord an ihnen war systematisch organisiert worden. Zu ihnen gehören auch die 65000 Gefangenen, die im Stalag 326 in Stukenbrock ums Leben kamen. An sie, ihr Leiden und ihren Tod wollen wir erinnern.
Während es zu Recht in Berlin ein zentrales nationales Mahnmal für die ermordeten Juden gibt und wir in vielen Städten Stolpersteine für die von den Nazis umgebrachten Mitbürger finden, gibt es bis heute kein nationales Denkmal für die zu Tode gequälten sowjetischen Kriegsgefangenen. (…)
Stukenbrock muss zu einem Lernort für Völkerverständigung und Humanität werden! (…)
Wieder trainieren deutsche Soldaten im Rahmen der NATO für einen Krieg an der russischen Westgrenze. Der Rüstungsetat Deutschlands und die Waffenexporte haben ein unerträgliches Maß erreicht. Mit Sanktionen will man Russland erpressen. Und noch immer verweigert man den Toten des Lagers Stukenbrock den gebotenen Respekt, indem man dem dort von den Überlebenden errichteten Obelisken seine ursprüngliche Aussagekraft entzieht.
Wir wissen: Ohne Russland gibt es keinen dauerhaften Frieden in Europa. Wir fordern, dass die Mahnung von Stukenbrock „… und sorget Ihr, die Ihr noch im Leben steht, dass Frieden bleibt, Frieden zwischen den Menschen, Frieden zwischen den Völkern“ Leitlinie deutscher Politik werden muss, dass jegliche Werbung für Krieg und Gewalt unter den Völkern sowie Maßnahmen, die zum Krieg führen können, entsprechend den Festlegungen des Grundgesetzes bestraft werden.