Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Ausschluss der Partei „Die Heimat“ von der Parteienfinanzierung beschlossen. Die Nachfolgeorganisation der NPD kann künftig weder von Steuervergünstigungen noch von der Wahlkampferstattung profitieren. Doris König, die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, begründete das Urteil unter anderem damit, dass „Die Heimat“ „die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missachte. Sie sei „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet“.
In der Bundespolitik wurden direkt im Anschluss Überlegungen laut, das Vorgehen gegen die frühere NPD als „Blaupause“ für den Umgang mit anderen Parteien – insbesondere der AfD – zu nutzen. Hintergrund des Verfahrens war eine Gesetzesänderung im Jahr 2017, die den Ausschluss von Parteien von der staatlichen Finanzierung als Alternative zum Parteiverbot vorsah. Was es damit auf sich hat und wozu das Verfahren eigentlich dient, beschrieb Ralf Hohmann in der UZ vom 14. Juli 2023.