Der Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte ist empört über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2024 gegen „junge Welt“:
Vor allem die Begründung des Verwaltungsgerichts entsetzt uns, ist aber keinesfalls neu für uns ehemalige Betroffene der Berufsverbote.
Werner Siebler, Briefträger im Ruhestand, Berufsverbote-Betroffener: „Wenn ich in meine Entlassungs-Akten von 1984 schaue, finde ich fast die genau gleichen Formulierungen, nur sind diese vor etwa 40 Jahren gegen mich verwendet. Das zeigt, dass Verwaltungsgerichte bis heute nach den Prinzipien des Kalten Krieges urteilen und bis heute nicht von ihrer reaktionären Rechtsprechung abrücken wollen.“
Der Bundesarbeitsausschuss erklärt seine Solidarität mit der Redaktion und dem Verlag der „jungen Welt“ und dankt ausdrücklich für die kritische und differenzierte Berichterstattung der jW – gerade auch in Bezug auf die Entwicklungen bei den Berufsverboten.