Das Ostseebad Binz auf der Insel Rügen zieht vor das Bundesverwaltungsgericht, um die Inbetriebnahme des LNG-Terminals im benachbarten Hafen Mukran zu verhindern. Die Anwälte der Gemeinde erklärten, dass mehrere Gutachten festgestellt hätten, „dass die Störfallrisiken des LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind“. Im „engen Hafen von Mukran (bestehe) ein hohes Kollisionsrisiko beim Navigieren“, zudem seien mögliche Brände oder Explosionen auf den Schiffen kaum zu bekämpfen. Am Donnerstag der vergangenen Woche hat die Gemeinde eine Zwischenverfügung beantragt, um den Betrieb bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtes zu untersagen. Das Terminal war auf Grundlage des sogenannten „LNG-Beschleunigungsgesetzes“ ohne die sonst üblichen Umweltverträglichkeitsprüfungen im Eilverfahren genehmigt worden. Die Wahl des Standortes hatte zu heftigen Protesten auf der Insel Rügen geführt.
Binz klagt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)