Der DGB weist aktuell darauf hin, dass viele Beschäftigte ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht wahrnehmen. 77 Prozent der Beschäftigten sind an Fortbildungen interessiert – aber 1 bis 2 Prozent nehmen Bildungsurlaub, obwohl es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt. Nur in Bayern und Sachsen besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub.
„Die einen kennen ihre Freistellungsansprüche nicht, die anderen wissen nicht, wie sie Bildungsurlaub beantragen oder fürchten Nachteile im Betrieb“, so der DGB. Für einen Bildungsurlaub muss ein Unternehmen seinen Beschäftigten bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. In der Regel haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.
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