Betr.: „Assads unnötiges Problem“, UZ vom 15.4.2016

Beweis der Legitimität?

Von Volker Wirth, Berlin

Für die Annahme der vereinbarten neuen Verfassung wäre eigentlich, wie das ja auch in Deutschland nach wie vor im Grunde unerlässlich ist (Artikel 146 GG), die Wahl einer Verfassunggebenden Versammlung erforderlich, nicht die Neuwahl des Parlaments „wie bisher üblich“. An dieser Kritik ist „was dran“. Aber da spielte wohl eine Rolle, dass sich die Regierung in Damaskus nicht vorwerfen lassen wollte, zu den fälligen Neuwahlen „zu feige zu sein“. Gerade hat die Ausrufung einer Autonomie der Kurdengebiete im Norden des Landes die Position der Assad-Regierung geschwächt, da wollte und musste sie ihre Legitimität beweisen. Ob das Regime durch die Teheraner Unterstützung wieder stärker zum Hardliner wird, wie das einige von Willi Gerns zitierte russische Quellen darstellen, oder aber gerade durch die gemeinsam mit Russland erreichten militärischen Erfolge, ist nun die Frage.

Wir dürfen nicht übersehen, dass es bei den zitierten Instituten in Russland nicht nur eine starke prowestliche Fraktion gibt, die jetzt wieder eine Möglichkeit sieht, durch den Verweis auf die „Brüchigkeit“ der Zusammenarbeit mit Damaskus eine Verringerung der „riskanten“ außenpolitischen und militärischen Aktivitäten ihres Landes in Nah- und Mittelost zu erreichen, um sich mit dem Westen zu „verständigen“; aber der Westen kennt ja weiterhin keine Zusammenarbeit auf gleicher Ebene. Aber es gibt dann auch (echte oder vermeintliche) Realisten, die befürchten, dass sich Russland „überhebt“ – so notwendig ein Abstoppen der immer neuen westlichen militärischen Interventionen und „farbigen Revolutionen“ bzw. „Regime changes“ überall in der Welt im Interesse des Weltfriedens auch sein mag.

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"Beweis der Legitimität?", UZ vom 22. April 2016



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