Bewährungsstrafe für Ex-FPÖ-Chef

Der frühere österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist der Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Das Wiener Landgericht verurteilte den 52-Jährigen am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung. In dem Prozess ging es um Gesetzeskauf: Laut Anklage hatte Strache dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung verholfen. Im Gegenzug sollen Spenden an die rechte FPÖ geflossen sein, deren Vorsitzender Strache damals war.

Der Freund Straches wurde wegen Bestechung zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht bis zuletzt die Vorwürfe bestritten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im Zentrum des Prozesses standen die Bemühungen des Unternehmers, mit seiner Wiener Schönheitsklinik Zugang zum staatlichen Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds zu erhalten. Eine Aufnahme in den Fonds erleichtert die Verrechnung von medizinischen Leistungen. Der Mann spendete der FPÖ, die damals noch in der Opposition war, 2016 und 2017 insgesamt 12.000 Euro. Außerdem lud er Strache auf die Insel Korfu ein. Die Klinik bekam schließlich 2018 Zugang zu dem Fonds, nachdem Strache Vizekanzler geworden war.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Bewährungsstrafe für Ex-FPÖ-Chef", UZ vom 3. September 2021



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Herz.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit