Betriebsratswahl bei Tesla

Das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) hat für einen Neustart der Betriebsratswahl bei Tesla entschieden. Die IG Metall hatte diesen beantragt, weil der zuvor angesetzte Termin die Beschäftigten in der Produktion benachteilige (UZ vom 9. Februar). IGM-Bezirksleiter Dirk Schulze sagte, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichts nun eine faire Betriebsratswahl ohne unnötigen Zeitdruck und mit gleichen Chancen für alle Beschäftigten ermögliche.

Der vom aktuellen Betriebsrat eingesetzte Wahlvorstand hatte einen Zeitplan vorgelegt, der die Betriebspause von zwei Wochen im Tesla-Werk in Grünheide nicht berücksichtigt hatte. Die Produktionsbeschäftigten seien zu dieser Zeit zum großen Teil nicht im Werk gewesen, heißt es von der IG Metall. Ohne direkten Austausch mit Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz sei es für sie aber deutlich schwerer, die Betriebsratswahl und insbesondere die Kandidatenaufstellung vorzubereiten. Diese Bedenken teilte das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder). Es ordnete an, die vom Wahlvorstand eingeleitete Wahl abzubrechen und sie nicht vor dem 29. Februar neu einzuleiten.

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"Betriebsratswahl bei Tesla", UZ vom 23. Februar 2024



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