Betriebsratsfeind

Das niedersächsische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines leitenden Betriebsratsmitglieds beim Textildiscounter Primark für unzulässig erklärt. Eine Beschwerde der Kapitalseite gegen ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Hannover war zurückgewiesen worden, wie unter anderem „Zeit online“ berichtet. Es sei dabei um die Frage gegangen, ob Primark eine fristlose Kündigung wegen eines „mutmaßlichen Datenschutzverstoßes“ hätte vornehmen dürfen.

ver.di hatte in der Kündigung einen formellen Vorwand gesehen, um einen „unbequemen und engagierten Betriebsrat“ der Filiale in Hannover loszuwerden. Primark sei für seine feindliche Haltung gegenüber Betriebsräten bekannt. So habe es unter anderem Weihnachtsgeldkürzungen nach Streikaktionen beim Textildiscounter gegeben.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Betriebsratsfeind", UZ vom 21. Januar 2022



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit