Das niedersächsische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines leitenden Betriebsratsmitglieds beim Textildiscounter Primark für unzulässig erklärt. Eine Beschwerde der Kapitalseite gegen ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Hannover war zurückgewiesen worden, wie unter anderem „Zeit online“ berichtet. Es sei dabei um die Frage gegangen, ob Primark eine fristlose Kündigung wegen eines „mutmaßlichen Datenschutzverstoßes“ hätte vornehmen dürfen.
ver.di hatte in der Kündigung einen formellen Vorwand gesehen, um einen „unbequemen und engagierten Betriebsrat“ der Filiale in Hannover loszuwerden. Primark sei für seine feindliche Haltung gegenüber Betriebsräten bekannt. So habe es unter anderem Weihnachtsgeldkürzungen nach Streikaktionen beim Textildiscounter gegeben.