ver.di einigt sich mit Paritätischer Tarifgemeinschaft in NRW auf Tarifvertrag

Besser mit Tarif

Heike Warschun

Anfang 2023 legte die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) NRW ver.di einen komplett neuen Entwurf für einen Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen zur Verhandlung vor. In diesem beschrieb die PTG Arbeitsbedingungen, Entgelttabellen und eine Entgeltordnung für die Bereiche Pflege, Tagesbetreuung, Soziales, Eingliederungshilfe, Werkstatt, Allgemeiner Dienst, Wirtschaftsdienst, Rettungsdienst, Bildung und Frühförderung.

ver.di hat sich darauf eingelassen, auf Grundlage des PTG-Entwurfs Verhandlungen aufzunehmen, und das, obwohl nur wenige der 9.000 Beschäftigten in 61 Betrieben der Parität Gewerkschaftsmitglied sind. Verhandlungen auf Initiative des „Arbeitgebers“ hin aufzunehmen ist ungewöhnlich. Im Normalfall sind es Gewerkschaftsmitglieder, die in nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten, die bei ver.di anfragen, ob eine Möglichkeit besteht, einen Tarifvertrag durchzusetzen. Dann schaut ver.di: Wie viele Mitglieder haben wir in dem Betrieb? Reicht die Zahl, um Druck zu machen, um beispielsweise mithilfe von Streiks Verhandlungen zu erzwingen? Ist das der Fall, wird eine Tarifkommission gebildet.

ver.di meldete sich in diesem Fall bei den Mitgliedern, die bei paritätischen Betrieben arbeiten und einen Betriebsrat haben. So bin ich in die Tarifkommission gekommen.

Da die Paritätische Tarifgemeinschaft ähnliche Entwürfe ver.di auch in anderen Bundesländer vorlegte und es in einigen Bundesländern einen Tarifvertrag mit der Parität gibt, wurden die Arbeitsbedingungen bundesweit in einem Manteltarifvertrag verhandelt. Der Bundesmanteltarifvertrag für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft PTG (M-TV Parität Bund) wurde im Februar 2024 geeint und durchläuft gerade noch die Stellen für alle Unterschriften auf Seiten der Parität und bei ver.di. Der M-TV Parität Bund wirkt rückwirkend ab 1. Januar 2024. Im Manteltarifvertrag ist eine 39-Stunden-Woche mit Öffnung nach unten vereinbart. Zudem sind – wie im Öffentlichen Dienst (TVöD) – Stufen nach Jahren enthalten sowie eine Jahressonderzahlung im November von 85 Prozent eines Monatslohns, 30 Tage Urlaub, Zusatzurlaub bei Schicht-, Wechsel- und Nachtschicht und vieles mehr.

Die Einigung über die Entgeltordnung für NRW erfolgte im Februar. Sie muss von beiden Seiten noch unterzeichnet werden. Diese soll rückwirkend zum 1. März 2024 in Kraft treten. Das Ziel war, einen Abschluss auf TVöD-Niveau zu erreichen, was weitgehend gelang. Es war ein großes Stück Arbeit, die Eingruppierungsmerkmale in allen Bereichen zu vereinheitlichen. Noch schwieriger war die Regelung der Höhe der Gehälter in den Tabellen. Es wurden fünf Tabellen vereinbart für Pflege, Soziales, Allgemeines, Rettung und Bildung. Durch diese Einigung werden die Kolleginnen und Kollegen in den meisten Fällen eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen.

Nicht erreicht werden konnte eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Was aber durchgesetzt wurde, ist ein weiterer freier Tag. Dazu kommt ein weiterer freier Tag für ver.di-Mitglieder. Darüber hinaus gibt es einen Tarifvertrag für Auszubildende, der sich sehen lassen kann. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Mai 2025 und kann drei Monate vorher gekündigt werden.

Zum Ende der Verhandlungen sind mehrere Betriebe aus der PTG ausgetreten. Sie werden den Tarifvertrag nicht umsetzen. Als Hauptgrund geben sie an, dass die Finanzierung der Gehälter von der Refinanzierung durch Bund, Land und Kommunen abhängt. Tatsächlich werden die Verhandlungen um die Refinanzierung immer schwieriger, da in den sozialen Bereichen gekürzt wird und immer weniger Leistungen bewilligt werden.

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"Besser mit Tarif", UZ vom 22. März 2024



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