Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, sind in Brandenburg erstmals Betretungsverbote für zwei nicht gegen das Corona-Virus geimpfte Mitarbeiter verhängt worden. Es handele sich jeweils um Einzelfallentscheidungen, die die Behörden vor Ort getroffen hätten, hieß es aus dem brandenburgischen Gesundheitsministerium.
Für Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte zuvor berichtet, dass der Kreis Oder-Spree Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen ausgesprochen habe, da die Einrichtungsleitung dadurch keinen Personalengpass befürchte – was ein Grund für eine Ausnahme von der Impfpflicht gewesen wäre.
In Berlin sei laut RBB kein Beschäftigungsverbot aufgrund von nicht erbrachten Impfnachweisen ausgesprochen worden (Stand Ende Mai). Demnach hätten rund 7.600 Personen aus der Gesundheitsbranche keinen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbracht, bei 180 Personen gebe es Zweifel an der Echtheit der Nachweise. Kein einziges Berliner Gesundheitsamt habe deshalb in Berlin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.